Lohn / Tarif / Rente

Praktika

In den letzten Jahren erfolgten Vorwürfe bezüglich der Praktikapraxis, da Praktika von Einrichtungen und Unternehmen oft missbräuchlich genutzt worden sind. Daraufhin haben die Ministerien für Arbeit und Bildung gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem DIHK, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Bundesverband der Freien Berufe einen Leitfaden „Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmer“ (Stand: Juli 2011) erarbeitet und vorgelegt, zu bestellen in Printform beim Bundesministerium für Arbeit unter www.bmas.de.
Der Leitfaden informiert über alle bestehenden gesetzlichen Regelungen für Praktika, gleichermaßen für Pflichtpraktika als auch für freiwillige Praktika. Aussagen werden auch zu den arbeitsrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen getroffen. Im Anhang des Leitfadens befinden sich auch Vertragsmuster für Praktika. Ein Praktikum ist von einem Arbeitsverhältnis danach abzugrenzen, ob im speziellen Fall ein Erwerbszweck vorliegt oder der Ausbildungszweck vorrangig ausgerichtet ist.
In Verbindung mit den Praktika ist für das Baugewerbe zunächst zu berücksichtigen, dass vom persönlichen Geltungsbereich nach dem Tarifvertrag Mindestlohn (TV Mindestlohn) im § 1 Abs. 3 nicht erfasst werden
  • jugendliche Arbeitnehmer (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie
  • Praktikanten, welche für die Zulassung zum Studium oder ihren Beruf oder für eine Prüfung oder zu anderen Zwecken ein Praktikum benötigen.
Soweit ein Praktika vorliegt und eine Entlohnung vorgesehen ist, sind im Baugewerbe die geltenden Regelungen und Stundenlohnsätze nach dem Mindestlohn im Baugewerbe bzw. in den anderen Gewerken wie Dachdecker, Maler- und Lackierer u. a. zu beachten und zu zahlen.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Praktika"

Ausgabe 2011-11
Diese Norm legt die Anwendung von Podestarten zum Herstellen von Bühnen- oder Studioaufbauten und Dekorationen fest. Gerade Podeste, Eckpodeste, Schrägen und Eckschrägen, einzeln oder zusammengesetzt sind Podestarten im Sinne dieser Norm. Diese Norm ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2011-11
Diese Norm gilt für das Herstellen von Podesten, Schrägen, Stufen und Treppen aus Holz nach DIN 15920-1 und DIN 15920-2. Sie gilt auch für die Herstellung von Bühnengeländern für Szenenflächen.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-06 AA „Ei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 15920-1 (2011-11)
Nach DIN 15920-11....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 15920-1 (2011-11)
4.2.1 AllgemeinesEs wird zwischen Faltpodest (FP) und Klapppodest (KP) unterschieden. Beide Podestarten werden in der Praxis als „Praktikabel“ bezeichnet. Eine Decktafel (D), die für verschiedene Formen von Podestarten Verwendung findet, wird als „Pr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 15920-11 (2011-11)
Für Podeste, Schrägen, Stufen, Treppen und Absturzsicherungen dürfen keine leicht entflammbaren Baustoffe gemäß der ergänzenden Bestimmungen zu DIN 4102-1, Baustoffklasse B 3, verwendet werden....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 15920-1 (2011-11)
Holzart und Güteklasse nach DIN 4074-1 und DIN 4074-2 sind für alle Podestarten zu vereinbaren. Für Decktafeln sind Tischlerplatten zu vermeiden‚ da sie den in DIN 15920-11 aufgeführten Lastannahmen im Allgemeinen nicht genügen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15885 (2019-10)
Diese Europäische Norm legt ein System zur Klassifizierung von Techniken für die grabenlose Renovierung, Reparatur und Erneuerung in der bisherigen Linienführung von Abwasserkanälen und -leitungen außerhalb von Gebäuden fest, die unter Schwerkraft od...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 15920-11 (2011-11)
8.1 AllgemeinesBenutzerinformationen sind ein integraler Bestandteil des Lieferumfanges der Podeste (Praktikabel), Schrägen, Stufen, Treppen und Bühnengeländer. Sie müssen den korrekten Gebrauch erlauben und fördern. Die Benutzerinformation muss nach...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-3 (2021-03)
5.5.1 Mobilisierung von RessourcenDer federführende Informationsbereitsteller muss die Ressourcen mobilisieren, wie sie im Mobilisierungsplan des Bereitstellungsteams dargelegt sind. Dabei muss der federführende Informationsbereitsteller die dem Bere...
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Auszug im Originaltext aus DIN 15920-1 (2011-11)
Diese Norm legt die Anwendung von Podestarten zum Herstellen von Bühnen- oder Studioaufbauten und Dekorationen fest. Gerade Podeste, Eckpodeste, Schrägen und Eckschrägen, einzeln oder zusammengesetzt sind Podestarten im Sinne dieser Norm. Diese Podes...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 15920-11 (2011-11)
Diese Norm gilt für das Herstellen von Podesten, Schrägen, Stufen und Treppen aus Holz nach DIN 15920-1 und DIN 15920-2. Sie gilt auch für die Herstellung von Bühnengeländern für Szenenflächen.Diese Norm gilt nicht für die im Bühnen- und Studiobetrie...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN 15920-11 (2011-11)
Bühnengeländer sind Umwehrungen auf Szenenflächen z. B. aus Podesten, Schrägen, Stufen und Treppen. Sie sind sicherheitstechnisch keine Geländer im Sinne der DIN 1055-3 und dürfen nur dort eingesetzt werden, wo unterwiesene Personen tätig sind.Für di...
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