Lohn / Tarif / Rente

Profil des Werkpoliers

Der Werkpolier (einschließlich Baumaschinen-Fachmeister) und Werkpolierin sind gewerbliche Arbeitnehmer, die eine Gruppe bzw. Kolonne in Teilbereichen der Bauausführung führen und anleiten, auch unter eigener Mitarbeit.
Seit 1. Juli 2012 ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien in Kraft, nach der die Prüfungen für die Fortbildung zum Werkpolier bundeseinheitlich durchzuführen sind. Die neue Prüfungsordnung ersetzt die vorherigen länderspezifischen Prüfungsordnungen. Sie gilt sowohl für die Bauindustrie als auch für das Bauhandwerk. Gegenwärtig wird die Prüfung zum Werkpolier in 12 Spezialqualifikationen angeboten. Neu sind insbesondere die Maßstäbe für die Durchführung der Fortbildung zu den drei Schwerpunkten – berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation, Baubetrieb, Bautechnik sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement –, weiterhin die Prüfungsformen und die stärker an die Baupraxis angelehnten Handlungsorientierungen.
Für den Werkpolier bzw. Baumaschinen-Fachmeister sind zu erfüllende Aufgaben im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) zur Lohngruppe 6 als Tätigkeitsmerkmale angeführt. Zu diesen Anforderungen werden nunmehr noch detailliertere Aussagen im Zusammenhang mit der neuen bundeseinheitlichen Fortbildung zum Geprüften Polier getroffen, und zwar zum Profil des Werkpoliers und der Werkpolierin im Anhang als Anlage 1 in der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (veröffentlicht im BGBl. I, S. 1926)“. Diese Verordnung ist seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist. Das beschriebene Profil ist zugleich für die Zulassung in der Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Polier von Wichtigkeit.
Das Profil beschreibt die inhaltlichen Standards, die für die Zulassung zur Prüfung zum Geprüften Polier erforderlich sind. Der Werkpolier verbindet die Ebene der beruflichen Ausbildung mit der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft vom Vorarbeiter bis hin zum Geprüften Polier.
Als Profil gilt die Qualifizierung in den folgenden Arbeitsgebieten und Aufgaben:
  1. Arbeitsgebiete und Aufgaben
    Der Werkpolier oder die Werkpolierin hat in verschiedenen Spezialqualifikationen des Hoch-und Tiefbaus insbesondere auf Baustellen oder in Fertigungseinrichtungen die folgenden Aufgaben als Führungskraft unter der Anleitung einer übergeordneten Führungskraft unter Berücksichtigung insbesondere betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen wahrzunehmen:
    1. Planen, Einrichten, Vorhalten und Auflösen der Baustelle oder von Teilen der Baustelle
    2. Mitwirken beim Planen, Organisieren, Überwachen und Dokumentieren des Bauprozesses durch Einsatz von Arbeitskräften, Betriebsmitteln und Materialien zur Erstellung einer vertraglich vereinbarten Bauleistung; Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten
    3. Umsetzen des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems; Kontrollieren der Qualität von Bauleistungen
    4. Durchführen und Sicherstelle der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
    5. Führen von Mitarbeitern und Mitwirken bei Maßnahmen zur Personalentwicklung
    6. Mitwirken bei der Berufsausbildung
  2. Berufliche Qualifikationen
    Die Beherrschung der Arbeitsgebiete und Aufgaben unter Anleitung einer übergeordneten Führungskraft setzt folgende berufliche Qualifikationen voraus:
    1. Anwenden von Mess-und Prüfverfahren
    2. Ergebnisorientiertes Handeln
    3. Effektives Einsetzen von Personal
    4. Kommunikationsfähigkeit
    5. Erkennen von Planungs-, Prozess-und Systemzusammenhängen
    6. Kundenorientierung
    7. Befähigung zur Dokumentation
    8. Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung
    9. Fähigkeit zur Problemlösung und zur Konfliktbewältigung
    10. Eigeninitiative und Entscheidungsfähigkeit
    11. Mitarbeitermotivation
    12. Kritik-und Urteilsfähigkeit
    13. Fähigkeit zum selbstständigen Lernen
    14. Erkennen von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
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