Bauleistungen

Rahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeiten

Allgemein umfassen Zeitvertragsarbeiten regelmäßig wiederkehrende Bauunterhaltungsarbeiten für öffentliche Auftraggeber. Für solche Arbeiten wurden in der VOB Teil A seit 2016 Regelungen zu "Rahmenvereinbarungen" getroffen, in der VOB 2019 aktualisiert und für den gesamten Bereich der Rahmenvereinbarungen im Vergabe- und Verbrauchshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) im Abschnitt 610 mit den Formblättern 611 bis 618, sowie zugeordneten Richtlinien, zusammengefasst und neu strukturiert. Bestandteil wurden erstmals auch Regelungen zu Rahmenvereinbarungen für verteidigungs- und sicherheits (VS)-bezogene Vergaben.
Zeitvertragsarbeiten beziehen sich nun im engeren Sinne auf Bauleistungen für den "Bauunterhalt". Verwiesen sei auf Erläuterungen in Verbindung mit den neuen Regelungen unter:
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