Der Bauprofessor erklärt:
Werklohn sichern mit der Bauhandwerkersicherung

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Bauunternehmer investieren viel bis zum Werklohnanspruch. Der Gesetzgeber gesteht ihnen „Anspruch auf Sicherheit“ zu. Wie hoch die „Bauhandwerkersicherung“ sein darf und zum Ausweg aus lästigen Bauverträgen wird, verrät Fachanwalt Roman Deppenkemper.