Bauhandwerkersicherung Die Bauhandwerkersicherung wurde neu im Werk- und Bauvertragsrecht für ab 1. Januar 2018 abgeschlossene Verträge in § 650f BGB geregelt. Diese Vorschrift entspricht im Grunde der vorherigen Fassung in § 648a BGB, eine Änderung erfolgte lediglich im A...
Sicherheiten bei Bauhandwerkersicherung Bei einer Bauhandwerkersicherung im reformierten Werk- und Bauvertragsrechts im BGB ab 2018 nach § 650f (vorher § 648a) BGB kann Sicherheit durch den Besteller als Auftraggeber gegenüber dem bauausführenden Unternehmer durch: eine Garantie oder , ...
Die Kündigung von Werk- und Bauverträgen 03.11.2022 Teil 1: Kündigung durch den Auftragnehmer (Unternehmer) Mitunter kommt es bei der Erfüllung von Werk- und insbesondere Bauverträgen auf der einen oder anderen Seite zu schwerwiegenden Störungen, die es wenigstens einer der Vertragsparteien unmöglich ...