Bauprozess/Bauablauf

Schnellbaukosten

Als Schnellbaukosten werden synonym die Beschleunigungskosten bezeichnet. Sie sind im Zusammenhang mit der Bauzeit-Kosten-Optimierung zu betrachten. Soll eine vorgegebene Bauzeit für einen bestimmten Vorgang oder für die Baumaßnahme verkürzt werden, dann treten auf die Zeiteinheit bezogene Kostenänderungen ein, und zwar meistens überhöhte Kosten. Dabei kann es sich beispielsweise handeln um
  • Mehrkosten aus kurzfristiger Materialbeschaffung,
  • Mehrkosten aus einem zusätzlichem Einsatz von Baumaschinen und Geräten,
  • Überstundenzuschläge, Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit u. a.
Beschleunigungskosten sollten in Verbindung mit einem zusätzlichen Nutzen aus der Bauzeitverkürzung betrachtet werden. Darüber ist eine Verständigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer notwendig. Eine zusätzliche Vergütung bzw. Nutzensteilung bei Bauzeitverkürzung wird jedoch in der Baupraxis nur selten vereinbart.
Hinsichtlich der Bewertung der Aufwendungen für die Aktivierung des fertigen Gebäudes im Anlagevermögen können die Schnellbaukosten mit zu den Herstellungskosten gerechnet werden.
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