Steuern

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Grundlagen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit liefert das "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz -SchwarzArbG)" vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1566) geändert wurde. Zur Bekämpfung engagieren sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., die Gewerkschaft IG BAU sowie das Finanzministerium in einem gemeinsamen Bündnis. Ziel ist es, vor allem gegen Wettbewerbsverzerrungen wirksam zu werden.
Prüfungen erfolgen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung. Werden bei den Prüfungen Verstöße festgestellt, können Geldbußen und Strafen ausgesprochen werden.
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