Steuern

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Grundlagen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit liefert das "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz -SchwarzArbG)" vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1566) geändert wurde. Zur Bekämpfung engagieren sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., die Gewerkschaft IG BAU sowie das Finanzministerium in einem gemeinsamen Bündnis. Ziel ist es, vor allem gegen Wettbewerbsverzerrungen wirksam zu werden.
Prüfungen erfolgen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung. Werden bei den Prüfungen Verstöße festgestellt, können Geldbußen und Strafen ausgesprochen werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz"

Auszug im Originaltext aus VDI 6210 Blatt 1 (2016-02)
An den Abbruchunternehmer und an den von ihm gegebenenfalls beauftragten Nachunternehmer sind zum Nachweis ihrer Eignung Anforderungen an die Fachkunde, die Zuverlässigkeit sowie die Leistungsfähigkeit und die Qualitätssicherung zu stellen.6.3.1 Fach...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI/GVSS 6202 Blatt 1 (2013-10)
Als Sanierungsfachbetrieb gelten im Sinne dieser Richtlinie Unternehmen oder eigenständige Unternehmensteile, die mindestens drei Jahre nachweislich, ordnungsgemäß und eigenverantwortlich mehr als 50 % ihrer Arbeitsleistungen mit Sanierungsarbeiten e...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

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