Buchhaltung / Rechnungswesen

Soll-Ist-Vergleich zu Lohnkosten

Beim Soll-lst-Kostenvergleich ist vor allem bereits während der Bauausführung von Interesse (z. B. monatlich mit der Baustellenabrechnung), ob und in welchem Umfang Kostenabweichungen vorliegen und Kostenmehrinanspruchnahmen gegenzusteuern ist.
Wichtig für den Vergleich ist, dass für die erbrachten Bauleistungen gemäß Leistungsmeldung auch die Ist-Kosten periodengerecht erfasst und zugeordnet werden.
Den Ist-Kosten sind die vergleichbaren Soll-Kosten gegenüber zu stellen. Folglich sind die Soll-Kosten der geplanten Leistung ebenfalls an die Ist-Leistung anzupassen, d. h. die Hätte-Kosten als Soll-Kosten der Ist-Leistung zu ermitteln. Dafür sind die geleisteten Mengen (Ist-Mengen) mit den Soll-Kostenarten-Ansätzen je Einheit (m³, m² usw.) zu multiplizieren.
Dann erhält man die einzelnen Soll-Kostenarten am Stichtag (z. B. Lohnkosten, Gerätekosten). Diese werden den entsprechenden Ist-Kostenarten, die aus der Baubetriebsrechnung gewonnen werden, gegenübergestellt, so dass etwaige Abweichungen ermittelt werden können.
Ein Soll-Ist-Vergleich für die Sanierung einer Hausfassade mit Bezug auf die Lohnkosten wird unter Beispiele dargestellt.
Die Beobachtung und Analyse dieser Abweichungen ermöglicht es, das baubetriebliche Geschehen erforderlichenfalls bereits während des Bauablaufs korrigierend zu beeinflussen.
Beispiel

Sanierung Hausfassade

Folgender Arbeitsabschnitt ist auszuführen:
An einer Hausfassade wurde das Klinkermauerwerk saniert, d. h. nachverfugt.
Als Soll- und Ist-Daten liegen vor:
(1)Soll-Angaben aus der Arbeitskalkulation

Mittellohn (ASL)=25,00€/h

Leistungsmenge=1.000,00m2

Arbeitszeitaufwand=1,40h/m2

Daraus leiten sich ab:

Soll-Kosten für die Soll-Leistung:
1000 m2 x 1,4 h/m2 x 25 €/h
=35.000,00
(2)Ist-Angaben aus dem Rechnungswesen:

Lohnkosten=34.100,00

Arbeitszeitaufwand
gemäß Stundenberichten
=1.380,00h

Ist-Leistungsmenge
laut Aufmaß bzw. Leistungsmeldung
=950,00m2
(3)Soll-Kosten für die Ist-Leistung (Hätte-Kosten):

950 m2 x 1,4 h/m2 x 25 €/h
=33.250,00
(4)Soll-lst-Kostenvergleich:

Soll-Kosten (vergleichbar)=33.250,00

Ist-Kosten=34.100,00

= Abweichung (Mehrinanspruchnahme)=./. 850,00
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