Lohn / Tarif / Rente

Sozialaufwands-Erstattung

Bei der Förderung des Winterbaus werden für die Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld die Beiträge zur Sozialversicherung (Sozialaufwand) dem Unternehmen erstattet und zwar für gewerbliche Arbeitnehmer von der 1. Ausfallstunde an. Durch die Erstattung – im Durchschnitt mehr als 4,00 € je Ausfallstunde – werden die Kosten in den Betrieben des Baugewerbes auf Grund von witterungs- und auftragsbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit im Baugewerbe nicht belastet. Die Bundesagentur für Arbeit trägt in vollem Umfang sowohl die Lohnersatzleistung des Saison-Kurzarbeitergeldes als auch den Sozialaufwand. Dadurch wird eine durchgehende Beschäftigung in den Bauunternehmen unterstützt und Kündigungen im Winter vermieden.
Die Erstattung erfolgt grundsätzlich nur für die gewerblichen Arbeitnehmer. Die finanziellen Mittel für die Erstattung des Sozialaufwands werden über die Abführung der Winterbeschäftigungs-Umlage gedeckt.
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