Lohn / Tarif / Rente

Spezialfacharbeiter

Spezialfacharbeiter und analog auch Baumaschinenführer sind Bezeichnungen für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe mit der Entlohnung nach Lohngruppe 4 nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe). Der Tariflohn der Spezialfacharbeiter entspricht zugleich dem Ecklohn im Baugewerbe.
Voraussetzung für die Einstufung als Spezialfacharbeiter ist die baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe (3. Ausbildungsjahr) ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit bzw. die Prüfung als Baumaschinenführer. Hier werden auch die meisten Arbeitnehmer eingestuft, die die Fähigkeit zur Ausübung einer Spezialtätigkeit erworben haben und diese durch ein Abschlusszeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Bauwirtschaft nachweisen können.
Für den Spezialfacharbeiter bestehen Aufstiegsmöglichkeiten in der Bauwirtschaft zum Vorarbeiter, anschließend zum Werkpolier.
In anderen Gewerken wie im Dachdeckerhandwerk, Gerüstbauhandwerk sowie im Ausbaugewerbe werden vergleichsweise gewerkespezifische Bezeichnungen geführt, beispielsweise im Dachdeckerhandwerk die Bezeichnung "Dachdecker-Fachgeselle" als Arbeitnehmer (in Lohngruppe 5) mit bestandener Gesellenprüfung und einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk, der aufgrund seiner fachlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen alle einschlägigen Arbeiten nach Anweisung fachgerecht und nach Planvorgabe selbstständig ausführt sowie in der Lage ist, Mitarbeiter nachgeordneter Lohngruppen anzuleiten.
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