Buchhaltung / Rechnungswesen

Sponsoring

Beim Sponsoring gewährt ein Unternehmen an Personen oder Vereine eine Zuwendung in Geld und/oder von Sachwerten. Dabei ist es unwichtig, ob eine unmittelbare sachliche oder geschäftliche Beziehung zwischen dem Sponsor und Empfänger der Zuwendung besteht. Es muss kein inhaltlicher Zusammenhang bestehen.
Steuerrechtlich sind die Aufwendungen des Sponsors nach den Regelungen im BMF-Schreiben vom 18.02.1998 (BStBl 1998 I, S. 212) zu behandeln. Dabei ist wichtig, ob und in welchem Umfang derartige Aufwendungen beim Sponsor als Betriebsausgaben gelten bzw. abzuziehen sind oder gar verdeckte Gewinnverwendungen darstellen.
Werden mit dem Sponsoring unmittelbar wirtschaftliche Ziele des Sponsors beabsichtigt und beispielsweise werbewirksam verfolgt, dann kann auch von künftig wirtschaftlicheren Erfolgen für den Sponsor ausgegangen werden. In solchen Fällen gelten die Aufwendungen beim Sponsor als Betriebsausgaben.
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