Bauleistungen

STLK-Texte

Für Ausschreibungen von Teilleistungen im Straßen- und Brückenbau bietet der Standardleistungskatalog "STLK - für den Straßen- und Brückenbau" eine Grundlage. Er wird nach Leistungsbereichen (LB) gegliedert und umfasst eine Sammlung von standardisierten, datenverarbeitungsgerechten Texten. Neben einer CD-Version gibt es auch eine Online-Version www.STLK.de mit aktuellen Texten der Leistungsbereiche.
Für die Leistungsbeschreibung zur Aufstellung eines Leistungsverzeichnisses (LV) werden im "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB, Ausgabe April 2016)" im Teil 1 unter Tz - 1.4 - Leistungsbeschreibung - Nr. 32 bis 39 Aussagen getroffen, nachfolgend als Auszug aufgeführt.

Auszug aus HVA B-StB (2016, Tz. 1.4 - S. 9 und 10):

Leistungsverzeichnis-Positionen mit STLK-Texten
(32) Der Positionstext aus Standardleistungstexten des "Standardleistungskatalogs für den Straßen- und Brückenbau (STLK)", ggf. des "Standardleistungskatalogs für den Wasserbau (STLW)", besteht aus:
  • Überschrift,
  • Standard-Leistungs-Nummer,
  • Menge und Abrechnungseinheit,
  • Leistungstext.
(33) Die"Überschrift" kennzeichnet die einzelne Position. Bei Anwendung des STLK entspricht die Überschrift dem Kurzgrundtext der jeweiligen "Standard-Teilleistung".
(34) Eine "Standard-Leistungs-Nummer" (StL-Nr.) umfasst maximal 16 Ziffern und wird in folgender Form dargestellt:
XX.XXX/XXX XX XX XX,
Die letzten acht Stellen können je nach verwendeter Standard-Leistung statt mit einer Ziffer durch einen Strich "-" belegt sein.
(35) Die "Menge" ist im Regelfall in ganzen Zahlen anzugeben. ln Ausnahmefällen sind bis 2 Dezimalstellen hinter dem Komma zulässig. Vor das Komma ist mindestens eine Ziffer zu setzen (z. B. 0,50).
(36) Als "Abrechnungseinheit "(AE) dürfen nur die im STLK enthaltenen AE verwendet werden (Zusammenstellung siehe Vordruck "HVA B-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung L", Muster 1.4 - 1.1) Abrechnungseinheiten nach Gewicht sind nur dann zulässig, wenn andere Abrechnungseinheiten oder eine Abrechnung nach Rauminhalt nicht zweckmäßig sind.
(37) Der "Leistungstext" der Position ist aus Grundtext und Folgetexten einer Standardteilleistung des STLK so zusammenzusetzen, dass er alle technischen Angaben enthält, die außer den Allgemeinen und Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und den übrigen Teilen der Leistungsbeschreibung zur vollständigen Beschreibung der Teilleistung erforderlich sind.
(38) lst ein gewählter STLK-Text durch eine "teilfreie Textergänzung" zu vervollständigen (Folgetext mit Leitwort und Punktfolge (z. B. "Material ..."), dann darf für den Positionstext im Leistungsverzeichnis nur ein dem Leittext entsprechender Text eingetragen werden.
(39) Unterscheidet sich der Leistungstext aufeinander folgender Positionen nur in einem oder mehreren Folgetexten, so können statt des Grundtextes die Worte "GT wie OZ (...) gesetzt werden. Die Folgetexte, auch die unverändert bleibenden, müssen immer in vollem Wortlaut aufgeführt werden."

Sollte es nicht möglich sein, Teilleistungen mit Standard-Leistungstexten zu beschreiben, dann sind "freie Texte im LV " zu formulieren. Dafür sind dem Grunde nach die gleichen Anforderungen wie für STLK-Texte sowie die Hinweise in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in den DIN-Vorschriften in der VOB Teil C und den dort ausgewiesenen Abrechnungseinheiten zu berücksichtigen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Standardisierte Texte im LV
Bei einer Leistungsbeschreibung einer Baumaßnahme mittels Leistungsverzeichnis (LV) sind die Teilleistungen als Leistungspositionen auszuschreiben. Von Vorteil ist es, hierfür standardisierte Texte zu verwenden. Bei öffentlichen Bauaufträgen des Bund...
STLK-W für Wasserbau
STLK-W ist eine Sammlung von standardisierten Leistungstexten zu Beschreibung von Bauleistungen im Wasserbau. Die Leistungsbereiche sind in der Reihe 200 aufgeführt, wogegen die Leistungen nach dem STLB-Bau-DBD im Bereich von 001 bis 099 und nach dem...
STLK - Standardleistungen im Straßen- und Brückenbau
STLK ist eine nach Leistungsbereichen gegliederte Sammlung von standardisierten Texten, die datenverarbeitungsgerecht Standardleistungen im Straßen- und Brückenbau beschreiben. Neben einer CD-Version gibt es auch eine Online-Version www.STLK.de mit ...
Standardleistungstexte
Standardleistungstexte stellen Formulierungshilfen für die Be- und Ausschreibung von Bauleistungen des Hoch-, Tief-, Wasser- und Verkehrsbaus bereit. Grundlage bilden die technischen Regelwerke wie DIN- bzw. DIN-EN-Normen, ATV (Allgemeine Vertragsbe...
Straßenbau
Einordnung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes Zum Straßenbau zählen nach den Anforderungen aus der Bauberichterstattung die Leistungen gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe WZ 2008) des Statist...
Nachtragsvereinbarung
Während der Bauausführung eines Bauauftrags kann sich die vereinbarte Leistung ändern, und zwar sowohl bei einem VOB-Vertrag als auch einem Bauvertrag nach BGB und einem Verbraucherbauvertrag nach BGB. Bei Leistungsänderungen nach VOB/B und vor al...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere