Baurecht / BGB

Stoffe

Stoffe sind eine wichtiger Produktionsfaktor im Bauprozess. Zu ihnen zählt man Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, synonym in ihrer Gesamtheit auch als Material bezeichnet. Bauspezifische werden nach dem fertigungstechnischen Einsatz unterschieden:
  • Einbaustoffe, die Bestandteil der Bauleistung sind bzw. in das Bauwerk eingebaut werden,
  • Bauhilfsstoffe, die nur wertmäßig, aber nicht stofflich in das Bauwerk eingehen wie Schalmaterial,
  • Baubetriebsstoffe, die z. B. für den Antrieb der Baumaschinen und Geräte u. a. erforderlich sind.
Der Gewinn des Bauunternehmens wird wesentlich durch den effektiven Materialeinsatz und -verbrauch sowie bereits mit der Beschaffung bzw. dem Einkauf des Materials bestimmt. Nur einige Prozent billiger einzukaufen, wirkt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Gewinn aus.
Dies ist leicht nachvollziehbar, wenn man den Materialanteil an den Bauleistungen betrachtet. Er beträgt beispielsweise
  • ca. 30 % im Mauerwerksbau,
  • ca. 50 % im Stahlbetonbau,
  • ca. 55 % im Straßenbau,
  • ca. 15 % bei Putzarbeiten.
Die Materialwirtschaft hat folglich Einfluss auf ca. 15 - 50 % von der Bauleistung je nach dem Gewerk bzw. der Bauleistungssparte.
Die Verringerung des Materialaufwands ist durchgehend eine wichtige Aufgabe im Rahmen des Materialmanagements im Bauunternehmen. Insbesondere sind notwendig:
  • die Anwendung rationeller Bautechnologien,
  • die preisgünstigste Beschaffung und möglichst kurzfristig abrufbare Belieferung, um die Bevorratung so gering wie möglich zu halten,
  • die ordnungsgemäße Lagerung und Sicherung des Materials,
  • die laufende Kontrolle mittels Soll-Ist-Vergleich zu den Materialkosten und Analyse von ggf. auftretenden Mehrverbräuchen, besonders auf den Baustellen.
Stoffe und Bauteile, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen und Proben entsprechen, sind bei der Bauausführung nicht einzusetzen. Der Auftraggeber kann anordnen, dass diese Stoffe und Bauteile von der Baustelle durch den Auftragnehmer zu entfernen sind und zwar in einer angemessenen Frist.
Befolgt der Auftragnehmer nicht fristgemäß die Anordnung des Auftraggebers, kann danach der Auftraggeber die betreffenden Stoffe und Bauteile bei einem VOB-Vertrag mit Bezug auf die VOB, Teil B § 4 Abs. 6 zu Lasten des Auftragnehmers entfernen lassen oder für seine Rechnung veräußern. Ein Selbsterwerb ist in der Regel mit Bezug auf BGB § 456 und 457 nicht vorzusehen, wenn keine Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt.
Baut der Auftragnehmer trotzdem nicht vertragsgerechte Stoffe ein, dann kann er dafür keine Vergütung geltend machen.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Stoffe"

Ausgabe 1990-08
In dieser Norm sind die Bezeichnung der Schmierstoffe und die Kennzeichnung der Schmierstoffbehälter, der Schmierstoffgeräte sowie der Schmierstellen angegeben. Ziel der Festlegung ist, Schäden infolge Verwechslung bei der Verwendung der Schmierstoff...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2009-04
Diese Norm legt die Anforderungen an Stoffe fest, die zur Herstellung der Abdichtung von Bauwerken verwendet werden dürfen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-05
Diese Norm legt die Anforderungen an die Eigenschaften der zu verwendenden Stoffe für Dachabdichtungen fest und unterteilt diese in Eigenschaftsklassen. Zusammen mit DIN 18531-1, DIN 18531-3 und DIN 18531-4 gilt diese Norm für die Planung und Ausführ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-05
Diese Norm legt die Anforderungen an den Aufbau der Dachabdichtung und der Lagesicherung, deren Ausführung und an die Verarbeitung der Stoffe fest. Darüber hinaus werden die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windkräfte festge...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm legt die Anforderungen an die Eigenschaften der zu verwendenden Stoffe für die Abdichtung von Dächern gegen Niederschlagswasser fest und unterteilt diese in Eigenschaftsklassen.Diese Norm wurde vom NA 005-02-11 AA „Dachabdichtungen“ im DIN...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-08
Diese Norm gilt für ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nicht lebenden Stoffen.Sie gilt insbesondere für ingenieurbiologische Sicherungen gegen Erosion, Steinschlag und oberflächennahe Rutschung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2011-12
Diese Norm gilt für die Verarbeitung der Stoffe nach DIN 18195-2, die zur Herstellung von Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte nach DIN 18195-4,, nichtdrückendes Wasser nach DIN 18195-5,, von außen drückendes Wasser nach DIN 18195-6...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-02
Diese Norm gilt für die Bewertung und den Einbau von Wärmeabzugsflächen aus schmelzbaren Stoffen. Derartige Wärmeabzugsflächen werden zum Beispiel in Räumen, die direkt unter dem Dach liegen, bevorzugt als Dachwärmeabzüge verwendet. Sie können aber a...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm legt Definitionen für und Anforderungen an nicht tragende, elastische Fugendichtstoffe für die Abdichtung von Verglasungen im Hochbau fest.Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 349 „Fugendichtstoffe“ erarbeitet, dessen Sekretaria...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2011-11
Diese Internationale Norm legt die Typen und Klassen von Fugendichtstoffen für den Hochbau entsprechend ihrer Anwendungen und ihrer Leistungsmerkmale fest. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-02-16 AA "Fugendichtstoffe (SpA zu CEN/TC 349 und ISO/TC...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18055 (2020-09)
Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2016-12, 4.6....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18533-1 (2017-07)
7.1 Abdichtungsstoffe und deren Verarbeitung Bahnenförmige Abdichtungsstoffe für den Anwendungsbereich dieser Norm und deren Verarbeitung sind in DIN 18533-2, flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe in DIN 18533-3 geregelt. Dort erfolgt auch die Z...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18315 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: Für die gebräuchlichsten Stoffe sind die DIN-Normen und Technischen Lieferbedingungen nachstehend aufgeführt:2.1 Anforderungen2.1.1 Gesteinskörnungen ... Anmerkung zu 2.1.12.1.2 Baustoffgemische ... Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18329 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weitere Anforderungen nachstehend aufgeführt. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 51502 (1990-08)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2019-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weitere Anforderungen nachstehend aufgeführt.2.1 Bindemittel ... 2.2 Kunstharze ... Kunstharze müssen alkalibeständig sein.2.3 Gestein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18533-3 (2017-07)
11.1.1 AbdichtungsstoffFLK für die Abdichtung nach dieser Norm bestehen aus ein- oder mehrkomponentigen synthetischen Harzen auf Basis von PMMA, PUR oder UP mit organischen Zusätzen, mit oder ohne mineralischen Füllstoffen. Sie gehören zur Gruppe der...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18301 (2023-09)
Soweit möglich werden künstliche Böden, z. B. Auffüllungen, und sonstige Stoffe, z. B. Bauteile, Recyclingstoffe, industrielle Nebenprodukte, Holz, Abfall und Böden mit Fremdbestandteilen, nach Abschnitt 2.1 beschrieben und nach Abschnitt 2.2 oder Ab...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18532-1 (2025-06)
Für Nutzschichten können verwendet werden: Gussasphaltestrichmörtel nach DIN EN 13813;, Gussasphalt (MA) nach DIN EN 13108-6;, Asphaltbeton (AC) nach DIN EN 13108-1, Splittmastixasphalt (SMA) nach DIN EN 13108-5, Ortbet...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18328 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:2.1 Bei Aufbruch- und Rückbauarbeiten anfallende Stoffe und Bauteile bleiben Eigentum des Auftraggebers. 2.2 Für die gebräuchlichsten rückzubauenden Stoffe sind die Eigenschaften nach DIN-Normen und weit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Stoffe"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Liefern von Stoffen frei Baustelle, Mengenermittlung nach Lieferschein, Boden, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch)....
Abrechnungseinheit: t

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