Baurecht / BGB

Stoffe

Stoffe sind eine wichtiger Produktionsfaktor im Bauprozess. Zu ihnen zählt man Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, synonym in ihrer Gesamtheit auch als Material bezeichnet. Bauspezifische werden nach dem fertigungstechnischen Einsatz unterschieden:
  • Einbaustoffe, die Bestandteil der Bauleistung sind bzw. in das Bauwerk eingebaut werden,
  • Bauhilfsstoffe, die nur wertmäßig, aber nicht stofflich in das Bauwerk eingehen wie Schalmaterial,
  • Baubetriebsstoffe, die z. B. für den Antrieb der Baumaschinen und Geräte u. a. erforderlich sind.
Der Gewinn des Bauunternehmens wird wesentlich durch den effektiven Materialeinsatz und -verbrauch sowie bereits mit der Beschaffung bzw. dem Einkauf des Materials bestimmt. Nur einige Prozent billiger einzukaufen, wirkt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Gewinn aus.
Dies ist leicht nachvollziehbar, wenn man den Materialanteil an den Bauleistungen betrachtet. Er beträgt beispielsweise
  • ca. 30 % im Mauerwerksbau,
  • ca. 50 % im Stahlbetonbau,
  • ca. 55 % im Straßenbau,
  • ca. 15 % bei Putzarbeiten.
Die Materialwirtschaft hat folglich Einfluss auf ca. 15 - 50 % von der Bauleistung je nach dem Gewerk bzw. der Bauleistungssparte.
Die Verringerung des Materialaufwands ist durchgehend eine wichtige Aufgabe im Rahmen des Materialmanagements im Bauunternehmen. Insbesondere sind notwendig:
  • die Anwendung rationeller Bautechnologien,
  • die preisgünstigste Beschaffung und möglichst kurzfristig abrufbare Belieferung, um die Bevorratung so gering wie möglich zu halten,
  • die ordnungsgemäße Lagerung und Sicherung des Materials,
  • die laufende Kontrolle mittels Soll-Ist-Vergleich zu den Materialkosten und Analyse von ggf. auftretenden Mehrverbräuchen, besonders auf den Baustellen.
Stoffe und Bauteile, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen und Proben entsprechen, sind bei der Bauausführung nicht einzusetzen. Der Auftraggeber kann anordnen, dass diese Stoffe und Bauteile von der Baustelle durch den Auftragnehmer zu entfernen sind und zwar in einer angemessenen Frist.
Befolgt der Auftragnehmer nicht fristgemäß die Anordnung des Auftraggebers, kann danach der Auftraggeber die betreffenden Stoffe und Bauteile bei einem VOB-Vertrag mit Bezug auf die VOB, Teil B § 4 Abs. 6 zu Lasten des Auftragnehmers entfernen lassen oder für seine Rechnung veräußern. Ein Selbsterwerb ist in der Regel mit Bezug auf BGB § 456 und 457 nicht vorzusehen, wenn keine Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt.
Baut der Auftragnehmer trotzdem nicht vertragsgerechte Stoffe ein, dann kann er dafür keine Vergütung geltend machen.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Stoffe"

DIN-Norm
Ausgabe 1990-08
In dieser Norm sind die Bezeichnung der Schmierstoffe und die Kennzeichnung der Schmierstoffbehälter, der Schmierstoffgeräte sowie der Schmierstellen angegeben. Ziel der Festlegung ist, Schäden infolge Verwechslung bei der Verwendung der Schmierstoff...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2009-04
Diese Norm legt die Anforderungen an Stoffe fest, die zur Herstellung der Abdichtung von Bauwerken verwendet werden dürfen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-05
Diese Norm legt die Anforderungen an die Eigenschaften der zu verwendenden Stoffe für Dachabdichtungen fest und unterteilt diese in Eigenschaftsklassen. Zusammen mit DIN 18531-1, DIN 18531-3 und DIN 18531-4 gilt diese Norm für die Planung und Ausführ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-05
Diese Norm legt die Anforderungen an den Aufbau der Dachabdichtung und der Lagesicherung, deren Ausführung und an die Verarbeitung der Stoffe fest. Darüber hinaus werden die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windkräfte festge...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2017-07
Diese Norm legt die Anforderungen an die Eigenschaften der zu verwendenden Stoffe für die Abdichtung von Dächern gegen Niederschlagswasser fest und unterteilt diese in Eigenschaftsklassen.Diese Norm wurde vom NA 005-02-11 AA „Dachabdichtungen“ im DIN...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-08
Diese Norm gilt für ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nicht lebenden Stoffen.Sie gilt insbesondere für ingenieurbiologische Sicherungen gegen Erosion, Steinschlag und oberflächennahe Rutschung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2011-12
Diese Norm gilt für die Verarbeitung der Stoffe nach DIN 18195-2, die zur Herstellung von Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte nach DIN 18195-4,, nichtdrückendes Wasser nach DIN 18195-5,, von außen drückendes Wasser nach DIN 18195-6...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-02
Diese Norm gilt für die Bewertung und den Einbau von Wärmeabzugsflächen aus schmelzbaren Stoffen. Derartige Wärmeabzugsflächen werden zum Beispiel in Räumen, die direkt unter dem Dach liegen, bevorzugt als Dachwärmeabzüge verwendet. Sie können aber a...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-11
Diese Norm legt anwendungsbezogene Anforderungen an werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe für Gebäude nach DIN EN 13162, DIN EN 13163, DIN EN 13164, DIN EN 13165, DIN EN 13166, DIN EN 13167, DIN EN 13168, DIN EN 13169, DIN EN 13170, DIN EN 13171, D...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1989-03
In dieser Norm werden Typen der Gießharzformstoffe festgelegt....
- DIN-Norm im Originaltext -

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Liefern von Stoffen frei Baustelle, Mengenermittlung nach Lieferschein, Boden, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch)....
Abrechnungseinheit: t
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
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Beistellung zu Stoffen vom Bauherrn
Erfolgen durch den Bauherrn als Auftraggeber Beistellungen von Stoffen wie für Einbaustoffe, dann werden diese dem Bauunternehmer als Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Bauunternehmer kauft diese Stoffe dann nicht selbst ein, sondern...
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Was ist ein Wiegeschein? Wiegescheine stellen Leistungsnachweise dar, die von einer geeichten Waage ausgedruckt werden. Sie kommen in der Regel dann infrage und können verlangt werden, wenn für die Abrechnung des Verbrauchs nach Massen im Vertrag kei...
Abschlagszahlung für angelieferte Stoffe
Vom Bauunternehmen können bereits während der Bauzeit Abschlagszahlungen für bereits ausgeführte Bauleistungen verlangt werden, in der Regel bei längeren Bauzeiten oder diesbezüglichen Vereinbarungen mit Bezug auf ausgestellte Abschlagsrechnungen.Spe...
Preisspiegel zum Einkauf von Stoffen
Der Einkäufer des Bauunternehmens muss sich stets folgende Fragen stellen: Welcher von mehreren Einstandspreisen ist der günstigste im Preisvergleich?, Wie kann die Höhe des Einstandspreises beeinflusst, d. h. weiter verringert werden?, ...
Einkaufs- und Einstandspreis für Stoffe
Einkaufs- und Einstandspreis sind Preiskomponenten beim Einkauf von Stoffen bzw. Material. Der Einkaufpreis als Brutto-Einkaufspreis entspricht dem Angebotspreis des Lieferanten. Werden davon evtl. gewährte Rabatte abgezogen und ein ggf. zu zahlender...
Stoffpreisgleitklausel – Straßenbau
Regelungen zu Bauaufträgen im Bereich Bundesfernstraßen Preissteigerungen und Lieferengpässe für Baumaterialien in letzter Zeit und gegenwärtig erfordern Instrumente zum beiderseitigen Nutzen der Bauvertragspartner, speziell auch mit Anwendung einer ...
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