Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Streik

Als Streik ist die planmäßige, gemeinschaftlich durchgeführte Arbeitsniederlegung der Arbeitnehmer als Maßnahme im Arbeitskampf anzusehen. Ziel ist das Erreichen meistens von Lohnforderungen. Mit dem Streik soll Druck auf den Gegner ausgeübt werden. Er ist grundsätzlich zulässig, wenn er in der Bauwirtschaft von der IG BAU als anerkannte Gewerkschaft nach Abstimmung beschlossen und mit erlaubten Kampfmitteln geführt wird. Er muss jedoch arbeitsrechtliche Ziele verfolgen.
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