Grundlage für die tarifliche Zusatzrente bildet der "Tarifvertrag über die Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR)" – letzte Fassung vom 31. März 2005. Mangels seiner Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist er jedoch im Tarifgebiet Ostdeutschland nicht in Kraft getreten. Es können aber auch Beschäftigte aus Ostdeutschland und Berlin-Ost sowie aus Gewerken des Baunebengewerbes freiwillig teilnehmen, was jedoch bei der Rentenbeihilfe-Bau als eine Art der tariflichen Altersversorgung nicht möglich ist. Nach § 2 TV TZR hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Betrag von 30,68 € für jeden Kalendermonat, wenn er zugleich eine Eigenleistung in Höhe von 9,20 € im Wege der Entgeltumwandlung erbringt und den monatlichen Gesamtbetrag von 39,88 € vom Arbeitgeber für diesen Zweck verwenden lässt. Damit verfügt der Arbeitnehmer über einen gesetzlichen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
Möglich ist der Aufbau einer kapitalgedeckten zusätzlichen Altersversorgung. Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau) bietet zur Umsetzung dieser Zusatzrente die hauseigene Produktlinie "ZukunftPlus" an. In den Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) zur Bestimmung des Zuschlagsatzes für die Lohnzusatzkosten wird die tarifliche Zusatzrente in der Position 2.2.2.3 ausgewiesen. Betriebliche Unterschiede werden vorliegen, weil der Anteil von Arbeitnehmern, die von dem Anspruch auf tarifliche Zusatzrente Gebrauch machen, von Betrieb zu Betrieb sehr verschieden hoch sein wird. Deshalb ist der Ansatz betriebsindividuell zu prüfen und anzusetzen. Als Grundlage kann hierfür das Muster unter „ Kalkulationshilfen “ dienen.
Dabei ist für die gewerblichen Arbeitnehmer zunächst zu prüfen, wie viel prozentual von den jeweils gesamten Arbeitnehmern in die tarifliche Zusatzrente einbezogen sind. Danach ist der prozentuale Anteil innerhalb der Sozialkosten zu bestimmen, und zwar folgendermaßen:
30,68 € x 12 Monate x Anteil der Arbeitnehmer mit Zusatzrente | = | .... % |
Jahreslohn in € pro Mann im Durchschnitt |
In der Musterrechnung des HDB zur Bestimmung des Zuschlagssatzes für die Lohnzusatzkosten wird davon ausgegangen, dass 10 % der Arbeitnehmer im Tarifgebiet Westdeutschland von der tariflichen Zusatzrente Gebrauch machen. Daraus leitet sich zum Stand: Juli 2020 ein Prozentsatz von ca. 0,11 % für die tarifliche Zusatzrente in den Sozialkosten ab.
Für die Angestellten einschließlich Poliere ist ebenfalls zu prüfen, wie hoch der Anteil an den gesamten Angestellten ist, die von der tariflichen Zusatzrente Gebrauch machen.
In den Musterberechnungen des HDB für die Berechnung eines Zuschlagsatzes für die Gehaltszusatzkosten wurde der Anteil von Angestellten, die sich an der tariflichen Zusatzrente in Bauunternehmen in Westdeutschland beteiligen, ebenfalls mit 10 % angenommen. Daraus leitet sich ebenfalls zum Stand: Juli 2020 ein prozentualer Anteil von ca. 0,06 % in den Sozialkosten ab.