VOB A

Teillos

In der VOB, Teil A wird im § 5 Abs. 2 im Abschnitt 1 (Basisparagrafen) zu nationalen Vergaben im Unterschwellenbereich bestimmt, Bauleistungen möglichst nach Losen zu vergeben. Analoge Regelungen gelten bei EU-weiten Ausschreibungen von Bauleistungen bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 5 EU Abs. 2 im Abschnitt 2 und ebenfalls nach § 5 VS im Abschnitt 3 der VOB/A für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Baumaßnahmen. Sprechen wirtschaftliche oder technische Gründe dafür, können auch Fachlose zusammen vergeben werden. Dies bedarf des Vermerks in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabe nach Losen gilt als grundlegende Verfahrensweise. Eine komplexe Vergabe der Bauleistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen sollte die Ausnahme darstellen. Letztlich ist dabei aber die Beurteilung durch den Auftraggeber maßgebend.
Die Trennung der Bauleistung nach Teillosen folgt der Trennung einer Gesamtleistung in der Menge des Auftrags bzw. von Leistungskomplexen. Das ist möglich und vor allem anzutreffen im Verkehrsbau, Rohrleistungsbau u. a., beispielsweise als Teillose Abschnitte von Wegen, Straßen, Autobahnen, Gräben, Rohrleitungen u. a.
Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann auch auf eine Aufteilung oder Trennung in Lose verzichtet werden. Sollen ausnahmsweise mehrere Teillose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche und technische Gründe dies erfordern und auf eine los-weise Vergabe zu verzichten ist, so sind durch die öffentlichen Auftraggeber mit Bezug auf Richtlinie 111, Tz. 2.3 im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) diese Gründe für eine Abweichung im Vergabevermerk nachvollziehbar darzulegen. Dabei bedarf es einer umfassenden Abwägung der widersprechenden Belange.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Teillos"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden.(2) Baulei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauaufträge sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden.(2) 1. Mitte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 485-1 (2016-10)
6.3.1 AllgemeinesDer Zugversuch muss nach EN ISO 6892-1 durchgeführt werden, das Prüfverfahren muss zwischen dem Lieferant und dem Käufer vereinbart werden.Die Entnahme der Probenabschnitte aus den Prüfeinheiten muss nach Beendigung aller mechanische...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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