VOB C / ATV

Übermessungen beim Aufmaß

Beim Aufmaß von Bauleistungen nach den Regeln jeweils im Abschnitt 5 – Abrechnung – in den Gewerke bezogenen DIN (Ausgaben September 2016) in der VOB Teil C zu beachten, ob und inwieweit Bauteile ab welcher Einzelgröße zu übermessen sind, und zwar differenziert nach Raum-, Flächen- und Längenmaßen und speziellen Gestaltungen wie z. B. zu Fugen, bei Stürzen, eingebauten Dämmschichten u. a.
Unterschiede liegen vor zwischen Gewerken des Bauhauptgewerbes (Rohbau wie Mauerarbeiten, Betonarbeiten u. a.) sowie des Ausbaus wie Fliesen- und Plattenarbeiten u. a.
Folgende Abrechnungs- bzw. Aufmaßregeln gelten nach den DIN- Ausgaben September 2016 beispielsweise bei:
  • Bei Abrechnung nach Raummaß, z. B. bei Betonarbeiten (DIN 18331), sind Aussparungen, Kassetten, Hohlkörper u. a. sowie auch durchdringende und einbindende Bauteile wie Einzelbalken, Balkenstege bei Plattenbalkendecken, Stützen, Einbauteile, Betonfertigteile, Rollladenkästen, Rohre (wenn sie über vorgegebene Betonierfugen oder in anderer baulicher Weise baulich abgegrenzt sind) bis 0,5 m³ Einzelgröße zu übermessen bzw. über 0,5 m³ Einzelgröße abzuziehen. Demgegenüber sind Schlitze, Kanäle, Profilierungen u. a. bis 0,1 m³ je m Länge zu übermessen bzw. über 0,1 m³ je m Länge abzuziehen.
    Zu übermessen sind bei Betonarbeiten auch eingebaute Dämmschichten und dergleichen.
    Demgegenüber sind Schlitze, Kanäle, Profilierungen u. a. bis 0,1 m³ je m Länge zu übermessen bzw. über 0,1 m³ je m Länge abzuziehen.
  • Abrechnung nach Flächenmaß, z. B. bei Mauerarbeiten (DIN 18330), Betonarbeiten einschließlich Schalung, Abdichtungsarbeiten (DIN 18336), Trockenbauarbeiten (DIN 18340), Putzarbeiten (DIN 18350), vorgehängte hinterlüftete Fassaden (DIN 18351) sowie auch bei Ausbauarbeiten wie Tischlerarbeiten (DIN 18355), Maler- und Lackierarbeiten (DIN 18363) und Tapezierarbeiten (DIN 18366) sind Aussparungen wie Öffnungen (auch raumhoch) und Nischen bis 2,50 m² Einzelgröße zu übermessen sowie über 2,50 m² Einzelgröße abzuziehen. Dabei gelten für die Maße der Öffnung die jeweils kleinsten Maße der Öffnung.
    Weiterhin sind bei diesen Gewerken beispielsweise auch Fugen zu übermessen, bei Mauerarbeiten auch Stürze und bei Betonarbeiten ebenfalls eingebaute Dämmschichten.
  • Abrechnung nach Flächenmaß bei weiteren Gewerken des Ausbaus wie Estricharbeiten (DIN 18353), Fliesen- und Plattenarbeiten (DIN 18352) und Bodenbelagsarbeiten (DIN 18356) sind Aussparungen bis 0,1 m² Einzelgröße zu übermessen bzw. über 0,1 m² Einzelgröße abzuziehen.
    Zu übermessen sind z. B. auch bei:
    • Bodenbelagsarbeiten in Bodenbeläge eingearbeitete Intarsien, Markierungen und Profile zu übermessen sowie bei Verglasungsarbeiten (DIN 18361) Sprossen und bewegliche Flügel in Verglasungen sowie Metallfassungen bei Blei- und Messingverglasungen,
    • Tischlerarbeiten (DIN 18355) Fußleisten und Konstruktionen bis 10 cm Höhe.
  • Abrechnung nach Längenmaß sind vorliegende Unterbrechungen bis 1 m Einzellänge zu übermessen bzw. über 1 m Einzellänge abzuziehen. Ebenfalls sind Fugen zu übermessen, z. B. bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden, Estricharbeiten.
    Bei einigen Gewerken gelten auch spezielle Regeln wie bei:
    • Betonarbeiten zur Übermessung von Formteilen sowie vorkonfektionierten Knoten und Ecken von Fugenbändern,
    • Maler- und Lakierarbeiten von Schiebern, Flanschen und dergleichen bei Rohrleitungen, die gesondert abgerechnet werden.
Für das Aufmaß zu Übermessungen werden erfolgte Aktualisierungen näher erläutert sowie Beispiele zu den betreffenden Tz. der Aufmaßregeln jeweils nach Abschnitt 5 – Abrechnung – in den Gewerke bezogenen DIN in der VOB/C (Ausgaben September 2016) im Normen-Paket: VOB/C Bildkommentar des Baunormenlexikonsgegeben und zeichnerisch dargestellt.
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Übermessungsregeln im Bild

Übermessungsregeln
Die ATV der VOB/C regeln für jedes Gewerk die Mengenermittlung. Dabei sind die Übermessungsregeln für Ihre Abrechnung unabdingbar. Welche Bauteile müssen Sie bei welcher Größe abziehen? Welche müssen Sie übermessen? Mit bauormenlexikon.de haben Sie alle Übermessungsregeln parat. Sogar mit Erläuterungen im Bild! Genau für Ihre Gewerke.

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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Übermessungen beim Aufmaß"

Auszug im Originaltext aus DIN 18355 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der hergestellten Bauteile, hergestellten Bekleidun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18312 (2019-09)
Historische Änderungen: Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Bei der Mengenermittlung sind Näherungsverfahren zulässig.5.1.2 Bei Abrechnung von Stahlbauteilen nach Masse ist die errechnete Masse maßgebend. Bei genormten...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18354 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der hergestellten Estriche, der hergestellten Beläge und,...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18333 (2019-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: Anmerkung zu 55.1 Allgemeines5.1.1 Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der hergestellten oder bearbeiteten Bauteile, Bekleidungen u...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18345 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zu ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind für Wärmedämm-Verbundsysteme und verputzte Außenwärmedämmungen die M...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18338 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Ermittlung der LeistungDer Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder Aufmaß erfolgt — sind die Maße der gedeckten...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18365 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der belegten Fläche, oder, der hergestellten Beläg...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18382 (2019-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der Anlagenteile der hergestellten Anlagen zugrunde zu legen.Wird die Leistung au...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18358 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Ermittlung der LeistungBei der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der herzustellenden Bauteile ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18332 (2019-09)
Historische Änderungen:Anmerkung zu 5 Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesAnmerkung zu 5.1 Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind die Maße der hergestellten Bekleid...
- DIN-Norm im Originaltext -
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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Fahrzeugrückhaltesystem als Schutzeinrichtung DIN EN 1317 aus Stahl, nachgewiesene Aufhaltestufe mind. H1 DIN EN 1317-2, max. Klasse W1 der normalisierten Stufen des Wirkungsbereiches DIN EN 1317-2, Anprallheftigkeitsstufe A, Arbeitsuntergrund HB1-FR...
Abrechnungseinheit: m

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