Jahresabschluss / HGB

Umgekehrte Maßgeblichkeit

Die Bewertungen der Positionen in einer Bilanz richten sich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Handelsrecht. Die steuerrechtliche Gewinnermittlung richtet sich dagegen nach den §§ 5-7 im Einkommensteuergesetz (EStG). Unterschiede leiten sich aus unterschiedlichen Zielstellungen ab.
Nach alter Fassung des EStG (bis 2008) galt die Regelung, dass steuerrechtliche Bewertungswahlrechte immer im Einklang mit anlogen Ansätzen in der Handelsbilanz zu erfolgen haben. In diesem Sinne wurde von der umgekehrten Maßgeblichkeit gesprochen. Mit der Änderung des § 5 im EStG und dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG - in Kraft seit 29.5.2009) wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft, d.h. die Bewertungen in der Handelsbilanz sind nicht zwingend auch für die Steuerbilanz anzusetzen.
Unabhängig davon bleibt es aber beim Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz. Bewertungen in der Steuerbilanz haben nach der Maßgabe in der Handelsbilanz zu erfolgen, soweit im Steuerrecht keine davon abweichende Regelung maßgebend ist.
Die Trennungen und Unterschiede sind nicht so umfangreich wie etwa angenommen werden könnte. Nur selten sind zwei völlig unterschiedliche Bilanzen aufzustellen. Deshalb ist zu empfehlen, einen den Vorschriften entsprechenden handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen und dabei die steuerlichen Bewertungswahlrechte mit weitgehender Übereinstimmung zu wählen. Verwiesen sei auf zu beachtende Bilanzierungsgebote, Bilanzierungsverbote und Bilanzierungswahlrechte.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Umgekehrte Maßgeblichkeit"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 13501-3 (2010-02)
7.2.2.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten AnwendungsbereichDas Prüfverfahren für Leitungen ist nach EN 1366-1 durchzuführen. Das Prüfverfahren ist anwendbar für vertikal und horizontal angeordnete, vierseitig beanspruchte Leit...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 13501-3 (2010-02)
7.2.3.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten AnwendungsbereichDas Prüfverfahren für Brandschutzklappen ist nach EN 1366-2 durchzuführen. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt wie in der maßgebenden Norm für den erweiterten Anw...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4109-32 (2016-07)
4.1.4.1 Bestimmung der flächenbezogenen Masse4.1.4.1.1 Ermittlung der flächenbezogenen Masse plattenförmiger homogener BauteileDie flächenbezogene Masse plattenförmiger homogener Bauteile (z. B. aus Beton, Leichtbeton, Porenbeton, Gips, Mauerwerk, Fe...
- DIN-Norm im Originaltext -
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