Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Umlagesätze

Bei der Angebotskalkulation werden zunächst die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) wie Lohn, Stoffkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen direkt ermittelt und darauf die Baustellengemeinkosten (BGK), die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie Gewinn und Wagnis (unterteilt seit 2018 nach betriebsbezogenem und leistungsbezogenem Wagnis) mit vorbestimmten Zuschlägen verrechnet. Bei der Endsummenkalkulation erfolgt dies mit Umlagen auf die Einheitspreise (EP) gewissermaßen als Verteilung.
Aussagen darüber erfolgen zu einem Angebot bei Verlangen des Auftraggebers in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 und 222 sowie speziell im Formblatt 223 als Aufgliederung zu den Einheitspreisen für die abgefragten Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund, Ausgabe 2017).
Die Summe aus BGK, AGK sowie gewinn und Wagnis als Gesamtumlage entspricht wertmäßig dem Deckungsbeitrag (DB), jedoch meistens ausgedrückt als Anteil von einer Angebotssumme als Bezugsgröße. Die Verrechnung der Gesamtumlage erfolgt in der Angebotskalkulation allgemein mit Umlagesätzen. Für die Wahl der Umlagen, nach denen dieser Kostenblock verteilt werden soll, ist ein weiter Spielraum gegeben, angefangen von der:
  • gleichmäßigen Umlage auf alle Kostenarten der Einzelkosten oder
  • Festlegung von unterschiedlichen Zuschlagsätzen für jede Einzelkostenart oder
  • Festlegung fester Umlagesätze für die Kostenarten außer Lohn und Umlage der Restgemeinkosten über den Lohn.
Letztere Variante ist in der Baupraxis überwiegend üblich bei der Endsummenkalkulation als Kalkulationsverfahren. Die Umlagesätze für die Verteilung der Gemeinkosten sowie von Gewinn und Wagnissen auf die einzelnen Kostenarten werden in der Regel in folgenden Spannen liegen:
  • ca. 15 bis 33 % auf Stoffkosten einschließlich für Hilfsstoffe wie Schalung u. a.,
  • ca. 5 bis 15 % auf Gerätekosten einschließlich für Energie und Betriebstoffe,
  • ca. 2 bis 10 % auf Sonstige Kosten,
  • ca. 8 bis 13 % auf Nachunternehmerleistungen und
  • daraus ableitend eine Umlage auf den Kalkulationslohn von ca. 35 bis 75 %.
Die angeführten Toleranzen sind nicht allgemeingültig. Die Umlagesätze sollten betriebsspezifisch und ggf. auftragsindividuell geprüft und festgelegt werden. Sie können zu den einzelnen Bauleistungssparten wie Hochbau, Tiefbau, Verkehrsbau, Ausbaugewerke u. a. unterschiedlich hoch sein und wesentlich voneinander abweichen. Zu berücksichtigen ist auch die jeweilige Bauleistungsstruktur.
Die Vorausbestimmung für den Ansatz in der Angebotskalkulation sollte vom Kalkulator in Abstimmung mit dem kaufmännischen Leiter des Bauunternehmens vorgenommen werden. Als Grundlagen sollten: herangezogen werden.
Unter Downloads werden Excel-Tabellen mit Musterrechnungen zu einem vorgegebenen Musterfinanzplan aufgeführt, die sich unmittelbar für die Berechnung und Ableitung von Umlagesätzen nutzen lassen. Für detailliertere Aussagen zu den Grundlagen und Berechnungen sei verwiesen auf Finanzplan zur Ermittlung von Kalkulationszuschlagssätzen sowie vorbestimmte Zuschläge.
Die Voreinstellungen in den Musterrechnungen sind mit der betrieblichen Situation zu prüfen, nur ggf. aus dem Musterfinanzplan zu übernehmen. Zu beachten ist jedoch, dass die eingegebenen Werte nur Anhaltspunkte darstellen und als Orientierung dienen können. Mindestens einmal pro Jahr oder ggf. auftragsbezogen sollten vom Unternehmen die eigenen Betriebswerte über den Finanzplan ermittelt und zugrunde gelegt werden.
In den Musterrechnungen wird auch die Berechnung von auftragsbezogenen Zuschlag- und Umlagesätzen vorgenommen, wie sie bei der Endsummenkalkulation heranzuziehen sind:
  • einerseits als Zuschläge auf Basis Herstellkosten mit Differenzierung nach Kostenarten der EKT und direkt vorkalkulierter Baustellengemeinkosten sowie
  • zum anderen als Anteile an der Gesamtleistung in % von den Herstellkosten.
Dargestellt wird weiterhin die Möglichkeit einer auftragsbezogenen Kalkulation zur Marktanpassung.
Aus den Musterrechnungen lassen sich unmittelbar Planungs- und Kalkulationshilfen ableiten, um künftige Finanzpläne stimmig und schnell im ersten Entwurf aus dem Auftragsvolumen abzuleiten. Vorzugsweise dann, wenn man davon ausgehen muss, dass sich das Auftragsvolumen besonders verändern wird.
Wird die Baukalkulationssoftware "nextbau" der Firma f:data Weimar/Dresden für die Kalkulation genutzt, können insgesamt 17 verschiedene Musterfinanzpläne herangezogen werden, und zwar differenziert nach der Größe des Bauunternehmens und nach Leistungssparten für die Bauleistungen wie beispielsweise Bauhandwerk-Ausbau, Bauunternehmen Hochbau, Verkehrsbau, Zimmerei u. a.
Bauprofessor-Redaktion
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