Steuern

Umsatzsteuer-Nachschau

Mit Wirkung ab 1. Juli 2011 wurde der § 27 b im Umsatzsteuergesetz (UStG) präzisiert und eine Nachschau zur Umsatzsteuer eingeführt, die ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außen- bzw. Betriebsprüfung stattfinden kann. Die Prüfenden sind danach berechtigt, während der Geschäftszeit Räume und ggf. Wohnungen zu betreten. Dafür ist der Zutritt ungehindert zu gewähren, ggf. kann er auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt.
Die Umsatzsteuer-Nachschau soll der zeitnahen Aufklärung von Sachverhalten im Unternehmen zur Umsatzsteuer durch das Finanzamt dienen. Als Anlässe können dafür maßgebend sein:
  • sehr hohe Rückforderungen bzw. Erstattungen von Vorsteuer durch ein Unternehmen,
  • Ersuchen anderer Finanzämter zur Auskunft über Vorsteuerabzüge,
  • unklare Umsatzsteuermeldungen bei neu gegründeten Unternehmen.
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