Lohn / Tarif / Rente

Umzugskosten bei Versetzung

Für eine Versetzung von Angestellten und Polieren im Baugewerbe sind zunächst die Aussagen im § 9 Nr. 1 im "Rahmentarifvertrag für Angestellte und Poliere des Baugewerbes (RTV-Angestellte)" zu beachten. Wird der Angestellte auf Grund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber auf eine Beschäftigungsstelle oder Betriebsstätte außerhalb seines Einstellungsortes versetzt und ist eine Rückkehr in absehbarer Zeit nicht vorgesehen, dann hat der Arbeitgeber nach § 9 Nr. 2 im RTV-Angestellte die gesamten Kosten des Umzugs vom Einstellungsort oder Wohnsitz des Versetzten zum neuen Wohnsitz zu tragen.
Die Kosten sind ebenfalls vom Arbeitgeber zu tragen, wenn für den Angestellte oder Polier die Beschäftigung am Versetzungsort beendet ist und der Umzug an seinen früheren Wohnsitz wieder erfolgt. In beiden Fällen würde jedoch ein Anspruch durch den Angestellten oder Polier entfallen, wenn er selbst das Arbeitsverhältnis auflöst oder für die Beendigung Umstände sprechen, die der Angestellte oder Polier zu vertreten hat.
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