Steuern

Unrichtiger Steuerausweis

Ein unrichtiger Steuerausweis bei der Umsatzsteuer mit Bezug auf § 14 c, Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) liegt vor, wenn ein Unternehmer für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem UStG für den Umsatz schuldet, in seiner Rechnung ausweist. Er schuldet in einem solchen Fall dem Finanzamt den Mehrbetrag.
Analog ist zu verfahren, wenn:
  • ein Nicht-Unternehmer wie ein leistender Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerbetrag ausstellt oder
  • bei einer Rechnungslegung mit Umsatzsteuerausweise die Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausgeführt worden ist.
Besondere Regelungen sind zu beachten, wenn
  • innergemeinschaftliche Umsätze als Lieferungen und Erwerb vorliegen und
  • der Leistungsempfänger Steuerschuldner für die Umsatzsteuer im Sinne der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG ist.
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