Normen

Unterbrechungen beim Aufmaß

Im Anhang der DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (Ausgabe September 2019) - in der VOB/C wird bestimmt, was unter den Unterbrechungen zu verstehen ist. Sie können sowohl bei Längen- als auch Flächenmaßen maßgebend sein.
In den Gewerke bezogenen DIN der ATV (Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen) in der VOB Teil C werden jeweils in den Aufmaßregeln im Abschnitt 5 - Abrechnung - spezifische Aussagen mit Bezug auf die überarbeiteten DIN-Ausgaben des Rohbaus sowie zu den Ausbaugewerken nach VOB/C 2019 getroffen. Danach sind beim:
  • Aufmaß nach Längenmaß sowohl in den Gewerken des Rohbaus (z. B. Mauerarbeiten) sowie des Ausbaus (z. B. Fliesenarbeiten) Unterbrechungen über 1 m Einzellänge abzuziehen bzw. bis 1 m Einzellänge zu übermessen,
  • Aufmaß nach Flächenmaß in den Gewerken des Rohbaus, z. B. in der DIN 18330 - Mauerarbeiten - nach Tz. 5.3.1 - 5. Anstrich Unterbrechungen der Mauerwerksflächen durch stabförmige Bauteile, z. B. Fachwerkteile, Stützen, Vorlagen u. a. mit einer Einzelbreite über 30 cm abzuziehen bzw. bei einer Einzelbreite bis 30 cm zu übermessen,
  • Aufmaß von Abbruch- und Rückbauarbeiten nach DIN 18459 gemäß Tz. 5.3.3 bis 5.3.5 beispielsweise bei Schnittflächen Unterbrechungen bis 0,1 m² Einzelgröße sowie bei Kernbohrungen bis 15 cm in der Bohrtiefe zu übermessen.
Für das Aufmaß von Unterbrechungen werden Neuerungen und Beispiele zu den betreffenden Tz. der Aufmaßregeln jeweils im Abschnitt 5 – Abrechnung – in den jeweiligen DIN der Gewerke in der VOB/C (Ausgaben September 2019) im Normen-Paket: VOB/C Bildkommentar des Baunormenlexikonsnäher erläutert und zeichnerisch dargestellt.
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