Jahresabschluss / HGB

Unternehmensregister

Das Unternehmensregister fasst zentral Aussagen und Informationen aus den verschiedenen Registern wie aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister sowie dem Genossenschaftsregister zusammen. Grundlage sind die Regelungen in den §§ 8 ff. im Handelsgesetzbuch (HGB). Das Unternehmensregister wird seit 1. Januar 2007 vom elektronischen Bundesanzeiger als Betreiber geführt. Es erfüllt die Funktion eines Informationsportals, aber nicht eines Bekanntmachungsportals.
Das Unternehmenregister ist nicht nur auf gewerbliche Unternehmen beschränkt. Praktisch übernimmt das Unternehmensregister die aufbereiteten Daten aus den Einzel-Registern und gestattet eine Suche nach gewünschten Aussagen, und zwar unter der Adresse www.unternehmensregister.de. Informationen können kostenfrei eingeholt werden, demgegenüber ist der Zugriff auf Auszüge kostenpflichtig.
Wichtig ist aber die Möglichkeit, zu den Unternehmen auch die zum Jahresabschluss offenzulegenden Dokumente wie die Bilanz u. a. kostenlos abzurufen. So sind auch Informationen abrufbar beispielsweise über Bekanntmachungen zu Insolvenzen und über Einberufungen von Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften.
Unterschiede bestehen jedoch gegenüber dem Handelsregister. Hinsichtlich des Inhalts bietet das Unternehmensregister keinen Vertrauensschutz, es erfüllt keine positive oder negative Publizität.
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