VOB A

Verfahrensarten zur Vergabe

Im Gegensatz zu den Vergabearten zu Ausschreibungen und Angeboten für Bauaufträge im Unterschwellenbereich (nach § 3 in VOB/A in den Basisparagrafen im Abschnitt 1) gelten für die Vergabe öffentlicher Aufträge die Vorschriften:
Die angeführten Regelungen fanden ihre Umsetzung bzw. Übernahme speziell in den Aussagen der §§ 3 EU ff. im Abschnitt 2 (EU-Paragrafen) und den §§ 3 VS ff. im Abschnitt 3 (VS-Paragrafen) der VOB Teil A (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 19. Januar 2016 und in Kraft seit 18. April 2016).
Als Verfahrens- bzw. Vergabearten kommen nach §§ 3 und 3 a EU im Abschnitt 2 in der VOB/A bei öffentlichen Aufträgen bei EU-weiten Ausschreibungen und Sektorentätigkeiten infrage:
  • das offene Verfahren, welches der Öffentlichen Ausschreibung entspricht, in der durch den öffentlichen Auftraggeber eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird,
  • das nicht offene Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung eine beschränkte Zahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien auswählt, die er zur Abgabe von Angeboten auffordert,
  • das Verhandlungsverfahren, bei dem sich der öffentliche Auftraggeber mit oder ohne Teilnahmewettbewerb an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die Angebote zu verhandeln,
  • der wettbewerblichen Dialog zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können,
  • die Innovationspartnerschaft als Verfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Bauleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen.
Der öffentliche Auftraggeber kann zwischen dem offenen und nicht offenen Verfahren frei wählen, wobei dem offenem Verfahren nicht mehr der Vorrang zukommt. Die anderen Verfahrensarten dürfen jedoch nur dann herangezogen werden, wenn entsprechende Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 a EU VOB/A erfüllt sind.
Für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Baumaßnahmen gelten die Aussagen nach §§ 3 und 3 a VS im Abschnitt 3 (VS-Paragrafen) der VOB/A. Bauaufträge können vergeben werden:
  • im nicht offenen Verfahren, bei dem öffentlich zur Teilnahme aufgefordert wird und danach aus dem Bewerberkreis eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe gebeten werden,
  • im Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, wobei sich der Auftraggeber an ausgewählte Unternehmen wendet und mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die von ihnen unterbreiteten Angebote verhandelt,
  • im wettbewerblichen Dialog, als ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung von Mitteln, mit denen die Bedürfnisse des Auftraggebers am besten erfüllt werden können.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Verfahrensarten zur Vergabe"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erfolgt im Rahmen einer nach dieser Vergabeordnung anwendbaren Verfahrensart. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschlie...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Dem Auftraggeber stehen nach seiner Wahl die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies nach den Absätzen zwei und drei gest...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Dem öffentlichen Auftraggeber stehen nach seiner Wahl das offene und das nicht offene Verfahren zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder nach den Absätzen 2 bis 5 gestatt...
- DIN-Norm im Originaltext -
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