Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Vergabevermerk zum Zuschlag

Der Entscheidung zur Vergabe eines Zuschlags auf ein Angebot eines Bauunternehmens als Bieter geht die Prüfung und Wertung voraus, als deren Ergebnis eine Wertungsübersicht aufgestellt wird. Über die Vergabeentscheidung ist bei öffentlichen Bauaufträgen ein Vergabevermerk vorzubereiten. Formulare hierfür liefern die Vergabe- und Vertragshandbücher, so nach Form und mit Aussagen für:
  • Baumaßnahmen im Hochbau das Formblatt 331 - Vergabevermerk: Entscheidung über den Zuschlag - im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019)
  • und im Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB im Teil 2 in den Abschnitten 2.0 und 2.5
Beispielsweise sind im Formblatt 331 Aussagen zu treffen über:
  • Auftragssummen und Wertungssummen sowie Leistungsumfang nach Hauptangebot und ggf. Nebenangebote einschließlich von Preisnachlässen,
  • ausschlaggebende Zuschlagskriterien für die Vergabeentscheidung,
  • vorgelegte Nachweise des Bieters über seine Eignung,
  • Ablauf der Bindefrist und
  • neu zum Stand 2019 zusätzliche Felder für die Abgabe der Nummern des Haupt- oder Nebenangebots.
Im Vergabevermerk bliebe auch zu vermerken, wenn der Bieter nicht alle Unklarheiten beispielsweise mit seinen Erklärungen zu einer vermuteten Mischkalkulation bereinigen konnte.
Neben dem Vergabevermerk zum Zuschlag erfordert die ordnungsgemäße Durchführung von Vergaben bei öffentlichen Aufträgen Vermerke, aufgeführt mit Erläuterungen unter Vermerke zur Vergabe.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vergabevermerk zum Zuschlag"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese Dokum...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauaufträge sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden.(2) 1. Mitte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen nur die in den Nummern 1 bis 3 genannten Anforderungen an die Teilnahme auferlegen.1. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann der öffentliche Auftraggeber die Eintragung in das B...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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