Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Vergabevermerk zum Zuschlag

Der Entscheidung zur Vergabe eines Zuschlags auf ein Angebot eines Bauunternehmens als Bieter geht die Prüfung und Wertung voraus, als deren Ergebnis eine Wertungsübersicht aufgestellt wird. Über die Vergabeentscheidung ist bei öffentlichen Bauaufträgen ein Vergabevermerk vorzubereiten. Formulare hierfür liefern die Vergabe- und Vertragshandbücher, so nach Form und mit Aussagen für:
  • Baumaßnahmen im Hochbau das Formblatt 331 - Vergabevermerk: Entscheidung über den Zuschlag - im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019)
  • und im Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB im Teil 2 in den Abschnitten 2.0 und 2.5
Beispielsweise sind im Formblatt 331 Aussagen zu treffen über:
  • Auftragssummen und Wertungssummen sowie Leistungsumfang nach Hauptangebot und ggf. Nebenangebote einschließlich von Preisnachlässen,
  • ausschlaggebende Zuschlagskriterien für die Vergabeentscheidung,
  • vorgelegte Nachweise des Bieters über seine Eignung,
  • Ablauf der Bindefrist und
  • neu zum Stand 2019 zusätzliche Felder für die Abgabe der Nummern des Haupt- oder Nebenangebots.
Im Vergabevermerk bliebe auch zu vermerken, wenn der Bieter nicht alle Unklarheiten beispielsweise mit seinen Erklärungen zu einer vermuteten Mischkalkulation bereinigen konnte.
Neben dem Vergabevermerk zum Zuschlag erfordert die ordnungsgemäße Durchführung von Vergaben bei öffentlichen Aufträgen Vermerke, aufgeführt mit Erläuterungen unter Vermerke zur Vergabe.
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