Nacherfüllung bei Mängelansprüchen nach BGB Der Bauunternehmer als Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (AG) als Besteller oder Verbraucher bei einem Bauvertrag nach BGB das Werk gemäß § 633 Abs. 1 BGB frei von Rechts- und Sachmängeln bei Bauleistungen zu verschaffen. Ist dies nicht der Fall, ka...
Verjährung von Ansprüchen Das Verjährungsrecht wurde im BGB mit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am ab 2002 neu geregelt: ... Ausnahmen zur regelmäßigen Verjährung - detaillierter aufgeführt unter Verjährungsfristen - gibt es beispielsweise bei : ... Bei der Verjähru...
Verjährungsfristen Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform 2002 gilt gemäß § 195 BGB einheitlich für alle Werklohnforderungen eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Der Beginn der Verjährung von Ansprüchen setzt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres ei...
Mängelanspruchsfristen Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist zeitlich begrenzt und richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Die Regelfrist richtet sich nach § 634a Abs. 1 BGB und ist dort mit 5 Jahren für Bauwerke bestimmt. Fehlt eine Vereinbarung, dann ...
Objektbetreuung Die Objektbetreuung ist zusammen mit der Dokumentation Inhalt der Leistungsphase 9 in der HOAI . Für die verschiedenen Leistungsbilder sind die Aufgaben in der HOAI beschrieben. Für die Objektplanung von " Gebäuden und Innenräumen" umfassen die Grun...
Anrufung der vorgesetzten Stelle bei Streit (nach VOB) Zwischen den Baubeteiligten kann es bei einem Bauvorhaben zu Meinungsverschiedenheiten bzw. Streitigkeiten kommen. Anzustreben wäre zunächst eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten . Ist der Auftraggeber für das Bauvorhaben eine „Behörde...
Verjährungsfristen einseitig verlängern? Die drohende Verjährung des Anspruchs auf Nacherfüllung führt in der Praxis oft zu Problemen. Wie die Parteien die Verjährungsfrist gestalten oder der Besteller sie sogar einseitig verlängern kann, verrät der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,... 04.07.2023
Verjährungsverlängerung per Rüge via WhatsApp? Die VOB Teil B enthält einige Abweichungen vom BGB – teils zum Vorteil für den Auftraggeber, teils für den Auftragnehmer. Eine der wichtigsten Abweichungen in der Baupraxis ist die Verlängerung der Verjährungsfrist durch eine Mängelrüge gemäß § 13 Ab... 18.06.2024
Liquidität des Handwerkers vs. Sicherheitseinbehalt für Gewährleistung Das Liquiditätsinteresse des Handwerkers und der von Bauherrn oft geforderte Sicherheitseinbehalt für Gewährleistung stehen sich diametral entgegen. Die von Bauherrn verwendeten AGB-Klauseln zur Regelung des Sicherheitseinbehalts sind oftmals unwirks... 07.03.2024