Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Verschleißteile für Geräte

Baumaschinen und Geräte nutzen sich durch Gebrauch ab. Spezielle Maschinenteile unterliegen selbst bei geringer oder durchschnittlicher Auslastung schnell einem Verschleiß. Meistens sind diese Teile nicht mehr reparabel und müssen – je nach Ausnutzungsgrad – im Rahmen einer Instandsetzung von Geräten oder bereits während einer laufenden Instandhaltung von Geräten ausgetauscht werden.
Bei innerbetrieblicher Verrechnung von Gerätekosten gegenüber den Baustellen werden innerhalb der Vorhaltekosten nach BGL bei Heranziehung der neu gefassten Baugeräteliste (BGL) 2020 (vorher BGL 2015) auch die Reparaturkosten für Geräte mit einbezogen. In den Ansätzen für die Reparaturkosten wurden jedoch nicht der Ersatz bzw. die Aufarbeitung von Verschleißteilen der Instandsetzung und laufenden Instandhaltung einbezogen. Den jeweiligen Gerätegruppen werden aber in der BGL 2020 typische Verschleißteile zugeordnet, bei denen eine erhöhte Abnutzung zu unterstellen ist.
Beispiel mit Aussagen in der BGL 2020:
D.1.01Hydraulikbagger auf Rädern
Verschleißteile: Bereifung, Schürfleiste am Planierschild
Die in der BGL 2020 aufgeführten Verschleißteile zu den betreffenden Gerätearten wurden seit der BGL 2015 auch speziell in einem separaten „Verschleißteilekatalog“ zusammengestellt. Für Deutschland wird der komplette Verschleißteilekatalog vom Bauverlag BV GmbH Gütersloh herausgegeben. Mit dem Verschleißteilekatalog erübrigt sich zu diesen Aussagen die früher herangezogene "Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste (BAL)“ vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB).
Die Kostenübernahme für Wartung, Reparaturen und Ersatz von Verschleißteilen spielt ggf. bei Arbeitsgemeinschaften (Bau-ARGEn) eine Rolle, verbunden oft mit Diskussionen. Deshalb wird in dem aktualisierten ARGE-Vertrag 2016 als empfohlenem Mustervertrag für Normal-ARGEn zur Verrechnung von Reparaturen unter der Tz. 14.512 hinsichtlich der "als Verschleißteile zu geltenden und sich schnell abnutzenden Ersatzteile" auf den Verschleißteilekatalog verwiesen und nicht mehr auf die frühere BAL.
Verschleiß an Baggerzähnen
Verschleiß an Baggerzähnen
Bild: © f:data GmbH
Liegen besondere und über das normale Maß hinaus gehende Bedingungen des Geräteeinsatzes vor, dann können Geräteteile auch einen hohen Verschleiß aufweisen, ohne als Verschleißteile in der BGL 2020 zur jeweiligen Geräteart besonders angegeben worden zu sein, beispielsweise Baggerzähne, Fräs- und Klappzähne, Schneiden, Kreisel u. a.
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