VOB A

VHB-Änderungen August 2012

Das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) für Hochbaumaßnahmen umfasst wesentliche Richtlinien und Formblätter für die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen. Ausgenommen sind Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen. Die Gesamtausgabe 2008 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herausgegeben. Seither erfolgten Änderungen auf Grundlage von Erlassen mit elektronischen Austauschlieferungen, so hervorgehoben die elektronische Austauschlieferung auf Grundlages des Erlasses vom 19. September 2012 des BMVBS.
Als wesentliche Änderungen in den Richtlinien und Formblättern des VHB-Bund zum Stand August 2012 sind hervorzuheben:
  • Anpassung an neue Inhalte und Paragrafen, sofern sie in Verbindung stehen zur neuen VOB 2012 im Teil A, besonders zu den Abschnitten 2 und 3, sowie auch zu Begriffsänderungen wie z. B. "Wertungskriterien" anstelle "Zuschlagskriterien" und Bezeichnungen wie EU anstelle EG u. a.;
  • Änderungen in den Richtlinien:
Richtlinie
100
  • Regelungen zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen
  • Aufnahme eines separaten Teils in das Leistungsverzeichnis (LV), wenn eine Lohngleitung vereinbart werden soll
  • Dokumentierung von Gründen, wenn die Regelfrist zur Zahlung der Schlussrechnung 30 Kalendertage (mit Bezug auf die neue Regelung in § 16 Abs. 3, Nr. 1 in der VOB/B-2012) überschreiten soll
101als neue Fassung für die Anwendungsfälle des neuen Abschnitts 3 in der VOB/B-2012
111mit Regelung zur Verlängerung der Frist für die Prüfung der Schlussrechnung, wenn sie einzelvertraglich in den Besonderen Vertragsbedingungen vereinbart ist
123VSmit Regelungen zur Unterauftragsvergabe hinsichtlich sicherheitsrelevanter Erklärungen und Nachweise bei Vergaben nach Abschnitt 3 der VOB/A-2012
227mit Aufnahme von ergänzenden Vorgaben zur Anwendung des Wertungskriteriums Energieeffizienz
247mit unterstützenden Hinweisen und Vorgaben für Bauaufträge mit besonderen Anforderungen an Geheimnis- oder Sabotageschutz
321Wegfall der Regelungen zur Prüfung und Wertung von Angeboten zur Lohngleitklausel
340Anhebung der zulässigen Wertgrenze für die Durchführung des Bestellscheinverfahrens auf 10.000 €
351mit Verweis auf die Mitteilung gegenüber Bietern, wenn ein Angebot wegen der Aufhebung der Ausschreibung mangels zuschlagfähiger Angebote nicht berücksichtigt werden kann
400Anpassung an die neuen Regelungen zur Zahlung nach § 16 der VOB/B-2012
617Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten - Änderung der Wertgrenzen auf Nettobeträge
  • Änderungen zu den Formblättern
Formblatt
124mit Vermerk, dass bestimmte Unterlagen bzw. Bescheinigungen, wie die vom Finanzamt an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind
125VS / 126VSneu für abzugebende Erklärungen für die Unterauftragnehmer bei Vergaben nach Abschnitt 3 in der VOB/A-2012
211Formblatt 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) und 211 EU als neue Fassung, angepasst als einheitliche Fassung mit den Bereichen Straßenbau und Wasserbau
214Formblatt 214 - Besondere Vertragsbedingungen- mit Verweis auf eine Vereinbarung zur Verlängerung der Frist für die Schlusszahlung sowie Ergänzung um Regelungen bei Verwendung von Holzprodukten, weiterhin die Änderung des Umgangs mit einer Lohngleitklausel, wonach der Bieter nur noch den v.T-Satz ("Cent-Klausel") und den sich aus der Multiplikation ergebenden Änderungsbetrag angibt
233Formblatt 233 - Nachunternehmerverzeichnis - nur noch für nationale Vergaben analog wie in den Bereichen Straßenbau und Wasserbau
234als neue Fassung zur Erklärung einer Bietergemeinschaft für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall analog den Anforderungen für den Straßenbau und Wasserbau
441Formblatt 441 -Abnahme- enthält die neue Nr. 442 mit Anpassung des Aufbaus analog der neuen Formblätter 441 - Zustandsfeststellung (im Sinne einer "Technischen Abnahme " nach § 4 Abs. 10 VOB/B) - sowie des Formblatts 443 - Abnahme der Leistungen zur Mängelbeseitigung -
444Formblatt 444 - Referenzbescheinigung - als Überarbeitung und zur Verfügungstellung künftig als Datei im Format Word
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