Normen

VOB 2016

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wurde 2016 als geänderte und aktualisierte Fassung als Gesamtausgabe neu vorgelegt. Dies war mit Bezug auf neue Regelungen der EU zum europäischen Vergaberecht erforderlich. Die Umsetzung erfolgte in deutsches Recht mit Wirkung seit 18. April 2016. Änderungen erfolgten daraus ableitend besonders in den Abschnitten 1 bis 3 im Teil A der VOB, am umfassendsten im Abschnitt 2 zu den EU-Paragrafen - bezeichnet auch als VOB/A-EU- bei EU-weiten Vergaben von Bauaufträgen vorzunehmen. Als besondere nationale Bezugspunkte gelten die Bestimmungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie in der Vergabeverordnung (VgV).
Die Änderungen zur VOB 2016 wurden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 7. Januar 2016 bekannt gemacht und ab 18. April 2016 in Kraft gesetzt.
Weitere Präzisierungen erfolgten zur VOB/A im Abschnitt 1 (Basisparagrafen in der VOB) zu nationalen Vergaben im Unterschwellenbereich, die ab 1. Oktober 2016 anzuwenden waren. Die Regelungen der VOB 2016 erfuhren eine weitere Überarbeitung in den Teilen A und C mit Gesamtausgabe der "VOB 2019 ", wobei der Teil B keine Änderungen ausweist.
Sofern Änderungen in der VOB 2016 von Interesse sind, sei auf Aussagen zu den Teilen der VOB unter den folgenden Begriffen verwiesen:
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