Steuern

Vorsteuer

Ein Unternehmen hat das Recht, von den Eingangsrechnungen seiner Lieferanten, Vermietern, Nachunternehmern u. a. die bezahlte Umsatzsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld (Traglast) als „Vorsteuer“ abzuziehen. Dann wird vom Vorsteuerabzug gesprochen, für den vor allem die zusammengefassten Regelungen als Voraussetzungen zur Ausübung im BMF-Schreiben vom 18. September 2020 zu „Umsatzsteuer; Rückwirkung der Rechnungsberichtigung und Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung“ mit Änderungen in den Abschnitten 14 und 15 im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010 zu beachten sind. Anzuwenden sind die Regelungen zu allen offenen Fragen.
Mit der Vorsteuer wird gesichert, dass die erhaltenen Vorleistungen für das Unternehmen umsatzsteuerfrei bleiben, sofern:
  • die ausgewiesenen Eingangsleistungen und -lieferungen auf den Eingangsrechnungen auch für entsprechende Ausgangsumsätze erforderlich sind,
  • in den Eingangsrechnungen eine eindeutige Leistungsbeschreibung ersichtlich ist und
  • weitere heranzuziehende Unterlagen wie Verträge und Lieferscheine die Leistung aussagefähig bezeichnen.
Letztlich wird damit maßgebend, dass mit dem Absatz der Leistungen im Unternehmen nur die Wertschöpfung, d. h. der geschaffene Mehrwert, der Umsatzsteuer unterliegt. Im Umsatzsteuergesetz (UStG) werden in § 15 die Einzelheiten geregelt.
Den Zusammenhang verdeutlicht die folgende Abbildung:

Schema zur Ermittlung der Zahllast bei Vorsteuerabzug

Schema zur Ermittlung der Zahllast bei Vorsteuerabzug
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vorsteuer"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nac...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Vorsteuer"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bereichsarmatur für CO2-Niederdruckanlage, bestehend aus: Verteiler für CO2-Niederdruckanlage, Prüfdruck 40 bar, aus kaltzähem Stahl gemäß AD-Merkblatt W 10, einschl. Halterung, aus Stahlrohr DIN EN 10216-1, Maße DIN EN 10220, nahtlos, mit Werkszeugn...
Abrechnungseinheit: St

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