Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Wechselannahme

Gegenwärtig wird der Wechsel in Bauunternehmen mit Zurückhaltung (besonders in den neuen Bundesländern) praktiziert. Ein Zwang zur Wechselannahme besteht nicht.
Ein Bauunternehmen als "Lieferant" der Bauleistung sollte seinem Kunden nur dann einen Wechselkredit einräumen, wenn dessen Bonität ihm ausreichend gesichert erscheint. Es kann bei seiner Hausbank um eine Bankauskunft bitten, ob der geplante Wechselkredit in der vorgesehenen Höhe und Laufzeit und bezüglich des betreffenden Kunden zu verantworten sei. Die Hausbank kann dann sachgerecht prüfen und mit Informationen eine Entscheidung des Bauunternehmers erleichtern. Liegt ungenügende Bonität beim Kunden vor, wird auch die Hausbank den Wechsel nicht aufkaufen (diskontieren), da auch die Bundesbank solche Wechsel von den Geschäftsbanken nicht rediskontiert, d. h. abkauft.
Der Lieferant, der Wechselkredit gewährt, hat bis zur Einlösung des Wechsels beim Schuldner noch das Risiko, dass der Wechsel "platzt".
Bauprofessor-Redaktion
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