Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Wechselprozess

Der Gläubiger kann bei erfolglosem Regress zu einem Wechsel Antrag auf Wechselmahnbescheid stellen oder die Wechselklage einreichen. Bei Widerspruch zum Mahnbescheid wird der Gläubiger klagen.
Der Wechselprozess verläuft sehr rasch. Meistens wird der Gläubiger bei Ortsansässigkeit des Gerichtes noch am gleichen Tag ein Urteil und den Vollstreckungsbescheid erhalten und Veranlassungen treffen können.
Die im Wechselgesetz (WG) vorgesehene Strenge schließt mögliche Einreden wie das Bestreiten der Rechtmäßigkeit der Forderung aus.
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