Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Wertpapier

Ein Wertpapier verbrieft als Urkunde ein Vermögensrecht, so z. B. an
  • Aktien als Mitgliedschaftspapiere,
  • Schuld- bzw. forderungsrechtliche Papiere wie Anleihen, Wechsel, Schecks,
  • Namenspapiere wie Hypothekenbriefe,
  • Inhaberpapiere wie Inhaberschuldverschreibungen.
Der Besitz der Urkunde verschafft das mit dem Wertpapier verbundenen Recht.
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