VOB B

Widerspruch im Bauvertrag

Als Widerspruch wird allgemein ein Rechtsbehelf angesehen mit dem Ziel, eine Entscheidung zu überprüfen. Im VOB- Vertrag regelt § 1 Abs. 2 VOB, Teil B, welche Grundlagen bei Widersprüchen nacheinander gelten sollen, und zwar
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Verwandte Fachbegriffe

Widersprüche zum VOB-Vertrag
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Bausoll
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) befinden sich nicht in den Teilen A und B der VOB. Sie werden meistens dann in die Verdingungsunterlagen mit einbezogen, wenn ein und derselbe Auftraggeber bei gewöhnlich gleichartigen Baumaßnahmen zus...
Rechnungslegung durch Bauherrn
Das Bauunternehmen ist verpflichtet, über ausgeführte Bauleistungen (Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück) eine Rechnung gegenüber dem Bauherrn bzw. Auftraggeber zu legen, und zwar spätestens 6 Monate nach dere...
Baustopp
Ein Baustopp bedeutet die Einstellung einer Baumaßnahme auf Grundlage einer Verfügung. In der Regel treffen dazu die Landesbauordnungen in den Bundesländern Regelungen, beispielsweise bei einer rechtswidrigen Ausführung von Bauarbeiten, z. B. ohne E...
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Dem Auftraggeber als Bauherrn steht grundsätzlich das Recht zu, jederzeit Anordnungen zu treffen, bei einem VOB-Vertrag mit Bezug auf § 4 Abs. 1, Nr. VOB /B. In der Regel werden diese keine Anordnungen sein, die bereits Festlegungen aus dem beidseiti...
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