Zuschuss-Wintergeld (ZWG) Das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) beträgt 2,50 € und ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es wird für jede Ausfallstunde in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (01.12. bis 31.3.) an die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauunternehmen gewährt, für der...
Mehraufwands-Wintergeld (MWG) Wintergeld in Höhe von 1,00 € (=Mehraufwands-Wintergeld) wird für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Tag des Monats Februar geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Das MWG ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Als Zeitraum gilt nicht ...
Winterbau-Merkblatt Jährlich vor dem Winter wird vom Zentralverband für das Deutsche Baugewerbe e. V. ein „Winterbau-Merkblatt“ herausgegeben. Enthalten sind detaillierte Aussagen zur Winterbauförderung als Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe, so im...
Ausgleichskonto zum Lohn Wird im Unternehmen des Bauhauptgewerbes eine betriebliche Arbeitszeitverteilung als Form der Arbeitszeitflexibilisierung über einen zwölfmonatigen Ausgleichszeitraum auf Grundlage des § 3 Tz. 1.4 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRT...
Winterbauumlage Als Winterbauumlage galt allgemein eine Umlage, die von den Bauunternehmen monatlich erfolgt und zum Ausgleich von Mehraufwendungen für die Beschäftigung im Winter dienen sollte. Ab 1. Mai 2006 traten neue Regelungen in Kraft, die der Förderung der g...
Regressive Kosten Regressive Kosten sind eine besondere Erscheinung bei der Kostendynamik. Sie steigen nicht an bzw. fallen sogar, wenn der Beschäftigungsgrad zunimmt. Andererseits bleiben sie gleichhoch bzw. steigen an, wenn der Beschäftigungsgrad abnimmt. Solche Ers...
Winterzeit = Schlechtwetterzeit: Wann greifen die Maßnahmen der Winterbauförderung für Baubetriebe? 06.12.2019 Wozu ist die Winterbauförderung gut? Wenn Frost und Schnee zur Zwangspause auf der Baustelle zwingen, greifen die Maßnahmen der Winterbauförderung. Seit April 2006 sind sie in Kraft und haben zum Ziel eine ganzjährige Beschäftigung auch in der gesetz...