Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Wintergeld

Seit 2006 gelten besondere Regelungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe. Damit kann ein Beschäftigungsrückgang in den Wintermonaten im Baugewerbe weitestgehend vermieden werden. Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld sind es weiterhin besonders die Elemente des Wintergeldes mit seinen zwei verschiedenen Formen als
  • Zuschuss-Wintergeld (ZWG), das für jede Ausfallstunde in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) gewährt wird, wenn zur Überbrückung des Ausfalls Arbeitszeitguthaben aufgelöst und damit die Ausreichung von Saison-Kurzarbeitergeld eingespart wird, oder
  • Mehraufwands-Wintergeld (MWG) für jede geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum 15. Dezember bis Monatsletzten im Februar.
Detaillierte Aussagen werden hierzu im jährlich jeweils vor dem Winter vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. herausgegebenen "Winterbau-Merkblatt" getroffen.
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