Buchhaltung / Rechnungswesen

Zinsergebnis

Aus der statistischen Gegenüberstellung von Zinsaufwendungen und Zinserträgen stellt sich das Zinsergebnis dar. Zunächst bleibt anzugeben, dass Zinsen in zweierlei Form auftreten:
  • einerseits als Zinsaufwendungen für gezahlte Zinsen für geliehenes Fremdkapital in einer bestimmten Laufzeit und
  • zum anderen als Zinserträge, resultierend aus vereinnahmten Zinsen für eine bestimmte Laufzeit aus einer Geldanlage.
Sowohl Zinsaufwendungen als auch Zinserträge sind im betrieblichen Rechnungswesen gesondert auszuweisen. In der Buchführung ist aber eine Saldierung zwischen ihnen nicht statthaft.
Das Zinsergebnis lässt sich auch aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Unternehmens als Differenz bestimmen, und zwar bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (GKV) für die GuV zwischen den Werten in Zeile 11 (Zinserträge) und Zeile 13 (Zinsaufwendungen) gemäß der Gliederung nach § 275 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Zinsergebnis kann auch für Aussagen zu betriebwirtschaftlichen Kennzahlen herangezogen werden, beispielsweise zum Ausweis der Intensität:
  • als Anteil des Zinsergebnisses am Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit (Zeile 14 in der Gliederung nach dem GKV in der GuV):
    Zinsergebnis x 100 %_____________________ =.....%
    Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
  • als Anteil des Zinsergebnisses am neutralen Ergebnis (als Summe aus Betriebsergebnis und Finanzergebnis):
    Zinsergebnis x 100 %=.....%
    neutrales Ergebnis
  • als Anteil des Zinsergebnisses am EBIT oder EBITDA:
    Zinsergebnis x 100 %=.....%
    EBIT (oder EBITDA)
Mit den Kennzahlen wird ausgedrückt, mit welchem Anteil das Zinsergebnis zum Erfolg des Unternehmens oder zur Verschlechterung der finanziellen Situation und Liquidität beigetragen hat.
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