Buchhaltung / Rechnungswesen

Zinseszinsen

Zinseszinsen entstehen, wenn die für einen Zeitraum fälligen Zinsen dem zur Verfügung gestellten Geldbetrag (Kapital, Sparguthaben u. a.) hinzugefügt und nicht ausgezahlt, aber zusammen verzinst werden. Diese Berechnungsart entspricht praktisch einer Aufzinsung . Dabei wird auf Grundlage der Finanzmathematik berechnet, wie viel ein heute angelegter Geldbetrag (Anfangskapital = K0) zu einem späteren Zeitpunkt mit Zinsen und Zinseszinsen als Endkapital (Kn) wert ist.
Zinseszinsen gelten als zu vereinnahmende Zinsen. Sie stellen beim Empfänger einen Zinsertrag dar und verbessern seine Gewinnsituation sowie seine Liquidität.
Bei der Berechnung von Verzugszinsen werden keine Zinseszinsen berücksichtigt.
Bei unterjährigen Zinsberechnungen bliebe zu berücksichtigen, ob als Zinstage für eine Jahr
  • 360 Tage wie bei der deutschen (kaufmännischen) Zinsberechnung oder
  • 365 Tage (bzw. 366 Tage im Schaltjahr) nach der Effektivzinsmehtode angesetzt werden.
Im Geldmarkt und bei der Berechnung von Hypothekenzinsen wird im Euro-Raum überwiegend die Zinsberechnung mit Bezug auf 360 Tage im Jahr herangezogen.
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