Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Zusatzgeräte von Baumaschinen

Für Baumaschinen und Geräte können zur Standardausrüstung auch noch Zusatzausrüstungen sowie Zusatzgeräte z. B. Anbaugeräte oder Auslegerzwischenstücke hinzukommen. In der neu gefassten Baugeräteliste (BGL) 2020 (vorherige Fassung BGL 2015) ist nach Tz. 2.3 (Bauverlag BV Gütersloh, S. 14) für Zusatzgeräte maßgebend, dass sie mit dem Grundgerät nicht dauernd fest verbunden sind und mit gleichen oder auch unterschiedlichen Gerätegrößen einer Geräteart kombiniert werden können.
Die Unterteilung der Baumaschinen und Geräte erfolgt in der BGL 2020 mit einem Geräteschlüssel differenziert nach Gerätehauptgruppen, Gerätegruppen, Geräteuntergruppen und Gerätearten. Die Zusatzgeräte werden als selbstständige Geräte behandelt und im Geräteschlüssel für Baumaschinen durch zwei angehängte Ziffern gekennzeichnet und damit in Verbindung mit der jeweiligen Gerätegröße und Kenngröße eindeutig definiert und identifiziert.
Turmdrehkran mit Laufkatzausleger
Turmdrehkran mit Laufkatzausleger
Bild: © f:data GmbH
Beispiel: Zusatzgerät für einen "Turmdrehkran mit Laufkatzausleger" als Grundgerät C.010
C.010.0100.01
Auslegerverlängerungsstück mit Halteseilen und Verbindungsmitteln für Turmdrehkran mit Laufkatzausleger, 100 tm
EDV- Kurztext: AUSLEGERSTÜCK
Für Zusatzgeräte werden – wie auch für Zusatzausrüstungen – in der BGL 2020 auch weitere Werte angegeben, wie:
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