Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Zuschlagssätze

Bei der Baukalkulation als Preisermittlung werden die Gemeinkosten sowie Gewinn und Wagnis in der Regel nicht direkt bestimmt, sondern verrechnet bzw. zugeschlagen. Dies erfolgt in unterschiedlichem Umfang der einzubeziehenden Kosten sowie nach verschiedenen Bezugsbasen:
Wird zur Angebotskalkulation die Vorlage der ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 oder 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) verlangt, sind die Zuschlagssätze im Abschnitt 2 des Formblatts 221 sowie im Formblatt 222 ebenfalls im Abschnitt 2 Umlagesätze anzugeben.
Umlagesätze unterscheiden sich von den Zuschlagssätzen. Sie dienen bei der Endsummenkalkulation zur Zu- und Verrechnung von Gemeinkosten sowie von Gewinn und Wagnissen auf die Einzelkosten der Einheitspreise (EP) nach vorheriger Ermittlung der Auftragsendsumme.
Die Zuschlagssätze können aus betrieblichen Unterlagen der Finanzplanung sowie aus dem Rechnungswesen (Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertungen) berechnet werden, ggf. unter Nutzung von Musterfinanzplänen. Ein solcher Finanzplan wird den Ermittlungen als Beispiele bzw. Musterberechnungen in den Excel- Tabellen unter Downloads zugrunde gelegt. Die angeführten Excel-Tabellen liefern unmittelbar verwendbare Muster für das Einsetzen von betriebsindividuellen Werten.
Detailliertere Aussagen zu den Beispielen werden unter Finanzplan zur Ermittlung von Kalkulationszuschlagssätzen ausgeführt. Weitere Ansätze zu Zuschlagssätzen und zu heranzuziehenden Grundlagen erfolgen unter vorbestimmte Zuschläge.
In der Kalkulationssoftware "nextbau" werden beispielsweise bauleistungssparten- und gewerkebezogene Musterfinanzpläne angeboten.
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Der Bauprofessor erklärt:

Zuschlagskalkulation

Video: Bauprofessor erklärt Zuschlagskalkulation
Angebote kalkulieren Bauunternehmer häufig mit der Zuschlagskalkulation. Wie das funktioniert und was Zuschläge, Gemeinkosten, Umlagen, EKT, AGK usw. sind, wird im Video erklärt.

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