Steuern

Zuwendungsbestätigungen

Zuwendungsbestätigungen werden gewöhnlich als "Spendenbescheinigungen " bezeichnet und unter diesem Begriff auch näher erläutert. Für ihre Ausstellung sind seit 1. Juli 2014 neue amtliche Vordrucke zu verwenden. Der Spender kann eine Zuwendung nur dann im Rahmen seiner Steuererklärung von der Steuer absetzen, wenn eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung vorliegt.
Hat der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung zu erstellen, so gelten künftig geänderte Regelungen zu den Spendennachweisen für alle Zuwendungen, die dem Zuwendungsempfänger nach 2016 zufließen. Diese Zuwendungsbestätigungen braucht der Steuerpflichtige künftig nur noch nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Sie sind jedoch beim Zuwendungsempfänger noch ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren.
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