VOB B

ZVB/E-StB

Die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau - ZVB/E-StB" (herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI) lagen als letzte Ausgabe "ZVB/E-StB 2018" vor mit den Teilen:
  • Teil A: Einheitliche Fassung (Dezember 2017) und
  • Teil B: Ergänzungen für den Straßen- und Brückenbau (Januar 2018).
In Verbindung mit der Herausgabe der VOB 2019 sowie der Aktualisierung und Fortschreibung in der VOB Teil A erfolgte eine Vereinheitlichung von Regelungen zur Ausschreibung, Vergabe und Ausführung von Bauleistungen von öffentlichen Bauaufträgen in den jeweiligen Vergabe- und Vertragshandbüchern. Zum Erhalt der Privilegierung der VOB Teil B waren vorherige Bestimmungen zu Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen zu überprüfen. Im Ergebnis wird künftig auf die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)“ als Zusammenstellung im Anhang zum „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau - HVA B-StB - Ausgabe August 2019“ ganz verzichtet, ebenfalls auch zu Hochbaumaßnahmen mit Wegfall des Formblatts 215 zu vorherigen ZVB im VHB-Bund (Ausgabe 2017, Stand 2019).
Das HVA B-StB (Ausgabe August 2019) wurde mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 19/2019 vom 23. September 2019 in Verbindung mit der VOB 2019 eingeführt. Im ARS wurde unter Tz. I. (3) vermerkt, dass die ZVB/E-StB künftig entfallen. Vorherige Bezüge im HVA B-StB werden in der neuen Ausgabe 2019 nicht mehr angeführt. Soweit bisherige Regelungen aus den ZVB weiter von Bedeutung sind, wurden sie an anderer Stelle im HVA aktualisiert übernommen bzw. in andere Teile verlagert, zu wesentlichen Aussagen in den Teil 1 des HVA unter Tz. 1.3 - Besondere Vertragsbedingungen - einschließlich Vordrucke 130/131 sowie im Vordruck 132 - Weitere Besondere Vertragsbedingungen -.
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