Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Zwangsversteigerung von Immobilien

Immobilien als Grundstücke und Gebäude werden zwangsversteigert von den Rechtspflegern eines Amtsgerichts in einem Gerichtssaal. Welche Immobilien an welchen Amtsgerichten zur Versteigerung anstehen, kann im Internet unter www.zvg-portal.deeingesehen werden. Erhältlich sind im Internetportal die Anschrift des Amtsgerichts sowie das betreffende Aktenzeichen der angesetzten Versteigerung, bei Nachfragen im Amtsgericht ggf. weitere Aussagen zu Gläubigern und vorliegenden Gutachten zur Wertermittlung.
Zur Versteigerung ist durch die Kaufinteressenten Angebote zu unterbreiten. Beim ersten Termin der Versteigerung ist mindestens ein Angebot von 50 % des Verkehrswertes von Grundstücken bzw. der Immobilie abzugeben. Sofern weniger geboten oder überhaupt kein Angebot abgegeben wird, erfolgt die Festlegung eines zweiten Versteigerungstermins, zu dem dann kein Mindestangebot einzuhalten ist. Für die Immobilie kann dann auch ein Angebot unterhalb von 50 % des Verkehrswertes unterbreitet werden. Wichtig für die Beurteilung es eventuellen Angebots ist die möglichst vorherige Einsichtnahme in das Gutachten eines Sachverständigen zum Verkehrswert.
Erhält ein Bieter den Zuschlag, dann ist von ihm eine Sicherheit in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu leisten bzw. zu hinterlegen. Üblich ist die Vorlage einer Bankbürgschaft durch den Erwerber zur Versteigerung.
Der Erwerber in der Versteigerung wird sofort neuer Eigentümer der Immobilie. Die noch notwendige Änderung im Grundbuch kann unmittelbar beim Amtsgericht beantragt werden.
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