Baufinanzierung

Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ein Zuschuss, mit dem das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den erstmaligen Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren fördert. Liegt die Baugenehmigung vor und ist zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden, dann sind die Neubauten förderfähig, wenn auch in dieser Zeit mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag ebenfalls zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn bereits selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum in Deutschland vorhanden ist.
Das Baukindergeld wird gewährt, wenn die Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr nicht überschritten wird. Pro Kind gibt es noch 15.000 € Freibetrag dazu. Maßgebend für das Einkommen ist das Durchschnittseinkommen des 2. und 3. Jahres vor dem Antragseingang, für 2019 das Einkommen aus 2016 und 2017. Nachzuweisen ist das Einkommen auf Grundlage der Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Der Zuschuss beträgt je Kind 1.200 € und wird über 10 Jahre ausgezahlt. Daraus leitet sich für eine Familie mit einem Kind ein Zuschuss gesamt von 12.000 €, bei 2 Kindern von 24.000 € usw. ab. Möglich ist die Gewährung rückwirkend ab 1. Januar 2018.
Für das Baukindergeld können Anträge ausschließlich online bei der KfW unter www.kfw.de/info-zuschussportal gestellt werden. Der Antrag ist mindestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum zu stellen. Unter www.kfw.de/424 liefert ein Merkblatt noch detailliertere Informationen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere