Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Betriebsruhe

Einem Unternehmen als Arbeitgeber ist es grundsätzlich auch möglich, aus betriebstechnischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Gründen in der Schlechtwetterzeit eine Betriebsruhe vorzusehen. Soll das in einem Unternehmen mit Betriebsrat in Erwägung gezogen werden, so ist für eine solche Maßnahme grundsätzlich die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen. Wird sie erteilt, dann treten die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer gegenüber den betrieblichen Erfordernissen zurück. Dann sind die Arbeitnehmer an diesen Betriebsurlaub gebunden und müssten sich ihren Urlaubsanspruch für die Betriebsruhe anrechnen lassen.
Besteht im Unternehmen kein Betriebsrat, so kann der Arbeitgeber auch Betriebsferien festlegen, wenn sie erhebliche organisatorische und finanzielle Vorteile für das Unternehmen bieten. Das kann auch der Fall sein, wenn
  • witterungsbedingte Arbeitseinstellungen drohen mit Urlaub zur Vermeidung von Schlechtwetter oder
  • Auftragmangel vorliegt als Urlaub zur Überbrückung von Auftraglücken und zur Vermeidung von Kurzarbeit.
Der Unternehmer ist jedoch verpflichtet, die Interessen der Arbeitnehmer weitgehend zu berücksichtigen. Mit Bezug auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist es aber durchaus zulässig, die Hälfte des dem Arbeitnehmer zustehenden Jahresurlaubs für Betriebsruhen einzusetzen, wenn dafür dringende betriebliche Gründe sprechen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Betriebsruhe"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 806-2 (2005-06)
15.1 AllgemeinesEine Druckerhöhung kann dann notwendig sein, wenn unter normalen Bedingungen der Versorgungsdruck für einen ausreichenden Druck an den Entnahmestellen nicht ausreicht.Der Einsatz von Druckerhöhungspumpen sollte durch die optimale Nutz...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Die Leistung wird ausgeführt während der Betriebsruhe....
Abrechnungseinheit:
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