Baurecht / BGB

Courtage

Courtage ist ein Entgelt, das ein Makler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Die Courtage ist üblich bei Immobiliengeschäften, aber sie ist auch bei Börsen- und Versicherungsgeschäften anzutreffen. Festgelegt wird die Courtage in der Regel in Prozent bei Immobiliengeschäften und bei Börsengeschäften meistens in Promille des Kurswertes.
Makler-Courtage
Bild: © f:data GmbH
Spezielle Regelungen zum Maklerentgelt treffen §§ 652 bis 655 BGB. Danach ist derjenige zur Entrichtung eines Entgelts verpflichtet, der für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen „Maklerlohn“ verspricht, wenn ein Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Aufwendungen sind dem Makler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
Handelt es sich bei der Maklertätigkeit um die Vermittlung eines Verkaufs von Wohnungen und Einfamilienhäuser, gelten ab 23. Dezember 2020 neue Regelungen. Grundlage ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 12. Juni 2020 (in BGBl. I, S. 1245)“, wonach im BGB im Abschnitt 8, Titel 10 – Maklervertrag – ein neuer „Untertitel 4: Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ mit den §§ 656 a bis 656 d eingefügt wurde. Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen unter Maklerkosten – Verteilung bei Wohnungen. Die neue Regelung soll die Vermittlung von Wohnungen transparenter und rechtssicherer gestalten und Käufer besser vor der Ausnutzung einer Zwangslage schützen.
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