Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Personenbedingte Kündigungsgründe

Personenbedingte Gründe für eine Kündigung können beispielsweise sein:
  • nicht ausreichende körperliche und geistige Eignung,
  • mangelnde Kenntnisse, Fähigkeiten und Vorbildung,
  • langanhaltende Krankheit,
  • häufige Kurzerkrankungen und dadurch hohe Belastung mit Lohnfortzahlungskosten,
  • krankheitsbedingte Leistungsminderungen,
  • Fehlen oder Erlöschen einer Arbeitserlaubnis für die auszuübende Tätigkeit.
Maßgebend muss dabei sein, dass betriebliche und wirtschaftliche Interessen konkret beeinträchtigt werden. Das kann zutreffen, wenn eine Umschulung auf einen anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung müssen als Voraussetzungen eine negative Gesundheitsprognose und erhebliche Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen vorliegen.
Wird ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit aus Anlass der Erkrankung gekündigt, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Höchstdauer von sechs Wochen, auch wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung bereits früher endet.
Bauprofessor-Redaktion
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