Baubetrieb/Bauunternehmen

Sicherheitsbeauftragter

In einem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Er soll den Unternehmer bei der Sicherung des Arbeitsschutzes und Verhütung von Unfällen unterstützen und vor allem auch unmittelbar positiven Einfluss auf die Beschäftigten ausüben.
Zu seinen Aufgaben zählen im Allgemeinen beratende und vermittelnde Tätigkeiten zwischen den Verantwortlichen und Kollegen für die Arbeitssicherheit im Betrieb. Außerdem unterstützt er bei der Gefährdungsbeurteilung und ist Teil des Arbeitsschutzausschusses.
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