Baubetrieb/Bauunternehmen

Tätigkeitsschlüssel

Der Tätigkeitsschlüssel ist bei allen Meldungen für die Beschäftigten der Unternehmen zur Sozialversicherung erforderlich. Seit 01.12.2011 ist der neue neunstellige Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) anzuwenden. Das wurde notwendig, da in den letzten Jahren viele neue Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse hinzugekommen sind.
Die 9 Stellen setzen sich neu folgendermaßen zusammen:
  • 1. Bis 5. Stelle:
    Ausgeübte Tätigkeit nach der Klassifizierung der Berufe 2010 (KldB) auf der Grundlage des Schlüsselverzeichnisses der Bundesagentur für Arbeit, wobei die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit maßgebend ist, auch dann, wenn sie nicht mit dem erlernten Beruf übereinstimmt.
  • 6. Stelle:
    Höchster allgemeinbildender Schulabschluss, beispielsweise 2=Hauptschulabschluss und 4=Abitur/Fachabitur u. a.
  • 7. Stelle:
    Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss, z. B. 2=Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung, 3=Diplom/Master u. a.
  • 8. Stelle:
    Arbeitnehmerüberlassung nach Nein=1 und Ja=Ja.
  • 9. Stelle:
    Vertragsform, z. B. 1=Vollzeit unbefristet, 3=Vollzeit befristet u.a.
Ein Bauunternehmen als Arbeitgeber musste die Stammdaten seiner beschäftigten Personen nach der neuen Gliederung ändern und dann bei den DEÜV-Meldungen mit Zeitraumbeginn 01.12.2011 berücksichtigen. Spezielle Hinweise können den weiterführenden Informationen der Bundesagentur für Arbeit unter www.iww.de/sl54entnommen werden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere