ZTV BEB-StB - Ausgabe 2015

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 7/2015 am 17. April 2015 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigung - Betonbauweise, Ausgabe 2015 (ZTV BEB-StB 15) bekannt gegeben und eingeführt.
Die neu gefassten ZTV ersetzen zusammen mit den TL BEB-StB (FGSV 895) und den „Technischen Prüfvorschriften für Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen" (TP B-StB; in Vorbereitung), die „ZTV und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen" (ZTV BEB-StB 02), Ausgabe 2002 sowie die "Technischen Lieferbedingungen für Grundierungen und Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Oberflächenbeschichtungen und Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen" (TL BEB RH-StB 02).
Die ZTV BEB-StB wurde überarbeitet mit Bezug auf die gültigen europäischen Normen für Baustoffe und Bauteile. Die Anwendung soll leichter werden, beispielsweise erhielt jedes Bauverfahren einen eigenen Abschnitt. Auch wurde die Struktur systematisiert und vereinheitlicht.
Als wesentliche Neuerungen sind hervorzuheben:
  • Bauweisen, die keine dauerhaften griffigkeitsverbessernde Eigenschaften erwarten lassen oder z. B. unnötige Substanzbeschädigung hervorrufen (beispielsweise Hochdruckwasserstrahlen, Stahlstrahlen u. a.), sind entfallen,
  • nachträgliche Verankerungen auf die Schrägverankerung sind ebenfalls entfallen,
  • vorbereitende Arbeiten, beispielsweise der Ausbau von Fahrbahnstreifen, Ausbau der Betondecke auf volle Breite u. a. wurden aufgenommen,
  • Aufnahme von Schnellbetonsystemen für kurze Sperrzeiten,
  • die Unterpressbaustoffe Polyurethanharz und Silikatharz wurden zusätzlich aufgenommen.
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