Vorschriften / Gesetze

ZTV M - Markierung von Straßen

Die ZTV M13 betrifft die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) für die Markierung von Straßen. Sie wurde fortgeschrieben und verbindlich vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeführt. Grundlagen liefert das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ASR) Nr. 24/2013 vom 18. November 2013. Die Publikation der ZTV M 13 kann, vom FGSV-Verlag als Arbeitsergebnisse der Forschungsstelle für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlicht, bezogen werden.
Ebenfalls geändert wurden die Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06) im Abschnitt 3.1. Die Einführung erfolgte mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ASR) Nr. 26/2013 vom 20. Dezember 2013.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "ZTV M - Markierung von Straßen"

Auszug im Originaltext aus DIN 18220 (2023-08)
... Bei den einzelnen Straßenbestandteilen müssen die folgenden Punkte gesondert berücksichtigt werden:Entwässerungsgräben/Mulden:Zur Sicherstellung der Entwässerung muss in regelmäßigen Abständen das bestehende Leitungsgraben-/Muldensystem beräumt ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Fahrbahnmarkierung ZTV-M, Längsmarkierung, Typ II, durchgehend, Breite 12 cm, aus Markierungsfolie, Überrollbarkeitsklasse T1, Klasse Q3 (Qd größer gleich 130 mcd/m2/lx) DIN EN 1436, Retroreflexion bei Trockenheit mind. Klasse R5 (RL größer gleich 30...
Abrechnungseinheit: m
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